Leiharbeit

  • Hallo, ich arbeite seit August 2001 als Leiharbeiter im süddeutschen Raum, mache nun danach meine erste Steuererklärung. Meine Frage: Trage ich die Ausgaben als Arbeitnehmer (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungspauschale) bei Einsatzwechseltätigkeit oder doppelte Haushaltsführung ein? Ist eine der Möglichkeiten empfehlungswerter ?
    Danke !

  • Hi Norbert


    Die Ausgaben solltest du unter >Ausgaben Arbeitnehmer>Fahr und Einsatzwechseltätigkeit detailiert eintragen.


    Eine doppelte Haushaltsführung müßte nicht in Frage kommen, da du hierfür eine ständige Bleibe am Ort deiner Beschäftigung haben müßtest. Da nehme ich an, liegt nicht vor.



    Gruss

  • Hallo Manni,
    so dachte ich mir da auch, nur bin ich auf die DHF gekommen, weil mein Arbeitgeber die steuerfreien Erstattungen in Zeile 21 "bei doppelter Haushaltsführung" eingetragen hat. Bei meinen Einsätzen (3-4 Monate) wohne ich in der Regel im Gasthof/Pension (laut Wiso-Programm gleichwertig zu einer Wohnung).


    Gruß Norbert

  • Hast du einen festen, regelmäßigen Arbeitsplatz? Vielleicht an deiner Firmenzentrale? Dann könntest Du versuchen dies als Dientreise (vorübergehende Arbeitsstädte) anzugeben, dies ist sicherlich lohnenswerter.

  • Wenn die Pension gleichwertig zur Wohnung ist, dann solltest du die DHF wählen, du kannst dann die Kosten für die Unterkunft (Belege!), Mehraufwendungen für Verpflegung, Fahrtkosten am Wochenende, sonstige Kosten für Hausratgegenstäde (z.B.:Geschirr, Radio, usw.) absetzen. Da kommt i.d.R. einiges zusammen.

  • Vergesse nicht die Erstattungen durch den Arbeitgeber abzuziehen. Meistens bekommen die Leiharbeiter die soviel unterwegs sind für ihre Fahrerei und u.U. auch Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten solche Kosten doch auch erstattet.


    bye