Pflegepauschbetrag

  • Ich habe für unentgeltliche Pflege meines in meinem Haushalt lebenden Lebensgefährten(70% Behinderung ohne Zusatz) den Pflegepauschbetrag von 1800 DM beantragt.


    Auf meinem Steuerbescheid wurden mir ohne Angabe von Gründen aber nur eine Pauschale von 1200 DM berechnet. Woran kann das liegen?

  • Hallo Heike


    Es könnte am Gesetz liegen. Geregelt ist dies ja im §33a EStG
    Abs.(3) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen durch die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt, so
    können sie bis zu den folgenden Höchstbeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden:
    1.
    1.200 Deutsche Mark im Kalenderjahr, wenn
    a)
    der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet
    hat oder
    b)
    wegen Krankheit des Steuerpflichtigen oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder
    eines zu seinem Haushalt gehörigen Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 oder 6 Satz 8 oder einer
    anderen zu seinem Haushalt gehörigen unterhaltenen Person, für die eine Ermäßigung nach
    Absatz 1 gewährt wird, die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt erforderlich ist,
    2.
    1.800 Deutsche Mark im Kalenderjahr, wenn eine der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Personen
    hilflos im Sinne des § 33b oder schwer behindert ist.



    Wie alt ist dein Ehegatte?



    Gruss

  • Im Steuerbescheid wurde der Behindertenpauschbetrag und der Pflege-Pauschbetrag für meine 100% behinderte Tochter halbiert, weil der Kindesvater, der "nur" Alimente zahlt auch Anspruch darauf hätte.
    Ist das korrekt? Kann man dagegen vorgehen, da doch Christin ausschließlich in unserem Haushalt lebt, und es überhaupt nicht einzusehen ist, das die Pauschbeträge halbiert werden, da sich das Kindergeld ja auch nicht erhöht, nur weil Christin behindert ist-



    Jan und Manuela