Pflegepauschbetrag: Nachweis der persönlichen Pflegeleistung

  • Ich pflege meine pflegebedürftige Mutter (Pflegegrad 4 und Schwerbehinderung mit Merkzeichen H).
    Der entsprechende Nachweis wurde durch Einreichung des Bescheides der Schwerbehindertenstelle erbracht.
    Jetzt wird im Steuerbescheid der fehlende "Nachweis der persönlichen Pflegeleistung" bemängelt und die Pflegepauschale gestrichen.
    Ist das rechtmäßig und wenn ja, wie kann ich diesen Nachweis erbringen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich pflege meine pflegebedürftige Mutter (Pflegegrad 4 und Schwerbehinderung mit Merkzeichen H).
    Der entsprechende Nachweis wurde durch Einreichung des Bescheides der Schwerbehindertenstelle erbracht.

    Was für sich alleine nicht ausreichend ist.


    Jetzt wird im Steuerbescheid der fehlende "Nachweis der persönlichen Pflegeleistung" bemängelt und die Pflegepauschale gestrichen.
    Ist das rechtmäßig und wenn ja, wie kann ich diesen Nachweis erbringen?


    Laut Finanzamt fehlt ein "Nachweis der persönlichen Pflegeleistung".
    Gem. § 33b Abs. 6 EStG ist solch ein Nachweis aber nicht vorgesehen!

    Die erklärten Sachverhalte sind immer glaubhaft zu machen. Im Zweifel eben durch einen geeigneten Sachvortrag.


    Und im Zweifel dann auch noch eine Aussage zu Satz 6 treffen