Rechtsschutzversicherung

  • Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Auf der Rechnung ist der Absatz: "Der Beitrag nach dem unternehmenseigenen Schadensbedarf... beträgt 157 DM".
    Kann man dies als Werbungskosten absetzen ?

  • Nein, eine Rechschutzversicherung gehört nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und stellt auch keine Werbungskosten dar.
    Die Formulierung auf der Rechnung bezieht sich auf die Höhe des Beitrages, der ist nämlich abhängig von den Ausgaben der Versicherungsgesellschaft. Grob gesagt wird der Beitrag so berechnet: Ausgeben für gewährtebn Rechtschutz insgesammt geteilt durch die Anzahl der Versicherungsnehmer.

  • Üblicherweise stellen die RS-Versicherer eine Bescheingung aus der der berufl. Anteil aus der Privat- und Berufs-RS-Vers. hervorgeht (Herr X leistete in 2001 x DM Beiträge, wovon X DM auf den beruflichen RS entfallen). Diesen Anteil kann man dann natürlich als Werbungskosten abziehen.