Rechtsschutzversicherung (inklusive Berufsrechtschutz)

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu meiner Rechtschutzversicherung.


    Ich besitze seit Jahren eine Rechtschutzversicherung inklusive Berufsrechtschutz und habe diese in meinen Werbekosten angegeben. Dies hat auch ohne Probleme funktioniert. Nun habe ich diese Versicherung zum 20.09.2016 gekündigt. Wie jedes Jahr im Januar habe ich bei meiner Versicherung um eine Bescheinigung für das Finanzamt gebeten. Darauf hin bekam ich die Antwort, dass ich keine mehr bekommen kannn weil ich im Jahr 2016 keine Beiträge mehr bezahlt habe. Mein Beitragszahung erfolgte im September 2015. Ist das so richtig ? Ich bin der Meinung das ich anteilmässig für die Zeit vom 01.01.-20.09.2016 Beiträge gezahlt habe und diese in meiner Steuererklärung für 2016 geltend machen kann. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
    MfG Thomas Schäfer

    • Offizieller Beitrag

    Darauf hin bekam ich die Antwort, dass ich keine mehr bekommen kannn weil ich im Jahr 2016 keine Beiträge mehr bezahlt habe. Mein Beitragszahung erfolgte im September 2015. Ist das so richtig ?

    Ja.

    Ich bin der Meinung das ich anteilmässig für die Zeit vom 01.01.-20.09.2016 Beiträge gezahlt habe und diese in meiner Steuererklärung für 2016 geltend machen kann.

    Nein. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Die Aufwendungen sind in dem Jahr abziehbar, in dem sie gezahlt worden sind. Bei Dir eben 2015.