Absetzbarkeit privater Krankenversicherung

  • Hallo,


    im SteuerSparMagazin 2012 ist ein Artikle der besagt, daß man Beiträge zur Krankenversicherung für die Folgejahre im Voraus bezahlen kann und dies dann im Jahr der Zahlung komplett von der Steuer absetzen kann. Kann mir jemand sagen ob ich dazu den kompletten Beitrag im Voraus bezahlen muß oder ob es ausreicht nur den Teil im Voraus zu entrichten, der steuerlich relevant ist. Zum Beispiel erhalte ich von meinem Arbeitgeber einen Steuerfreien Zuschuss. Steuerlich absetzbar ist jedoch nur der PKV-Beitrag vermindert um den Arbeitgeberzuschuss. Meine Idee wäre, ich zahle den Teil der Basisversorgung der über den Arbeitgeberzuschuss hinaus geht im Voraus und setze dies dann bei der Steuer an. Im darauffolgenden Jahr wäre dann die PKV in den Vorsorgeaufwendungen neutral (gezahlter Beitrag - Arbeitgeberzuschus = 0) und ich könnte andere Versicherungen geltend machen, da ich dann unterhalb der Höchsgrenze von 1900€ liege.


    Liege ich da richtig? ;)