Arbeitszimmer "Bereitschaft mit Remote Einwahl"

  • Hallo, ich hab folgendes Problem. Ich bin in einem IT-Unternehmen für die Serverbetreuung zuständig. Im Zuge diese Arbeit leiste ich auch eine Bereitschaft außerhalb meiner offiziellen Arbeitszeit. Im Jahr 2009 kamen so fast 1500 Stunden Bereitschaft und ca. 200 Einsatzstunden außerhalb meiner Arbeitszeit zusammen. In dieser Zeit arbeite ich von Zuhause. Also wollte ich mein Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen, was zuerst abgelehnt wurde, nach meinem Widerspruch aber doch akzeptiert wurde.


    Jetzt im Jahr 2010 wollte ich mein Arbeitszimmer wieder angeben, leider habe ich in der Zwischenzeit einen neue Steuernummer (warum auch immer?) und einen neuen Bearbeiter. Der lehnte das Arbeitszimmer wieder ab und zeigte sich auch am Telefon extrem uneinsichtig. Er sagte mein Arbeitszimmer wäre nicht der Mittelpunkt meiner Arbeit... usw. usw.


    Ich erklärte ihm, dass es im letzten Jahr ja schon eine Widerspruch gab, der anerkannt wurde, doch er sagte er hätte auf diese Unterlagen keinen Zugriff mehr und außerdem wäre das dann eine falsche Entscheidung gewesen... Er würde aus allem was ich ihm erklärt habe nicht ableiten, dass ich ein Arbeitszimmer benötige....


    Jetzt formuliere ich wieder eine Widerspruch, was kann ich tun, wenn er abgelehnt wird? Wer hat Recht? Herrscht hier eigentlich totale Willkür?


    :wacko:


    Bin für jeden Tip dankbar....

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch zur Entscheidung des neuen Bearbeiters tendieren. Ein Arbeitszimmer nur für Bereitschaftszeiten habe ich noch nie von gehört und für 200 Einsatzstunden, na ja. Im Übrigen handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine sogenannte Abschnittsbesteuerung. D.h., die Besteuerungsgrundlagen werden für jeden Veranlagungszeitraum erneut geprüft.