Erweiterte Sonderausgaben: Kinderbetreuungskosten für Kinder von drei bis fünf Jahren?

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe gerade bei der Erfassung meiner Kinderbetreungskosten (für 2011) in der Infothek gelesen:
    "Als erweiterte Sonderausgaben können Kinderbetreuungskosten für Kinder von drei bis fünf Jahren berücksichtigt werden, wenn das Kind im Jahr 2011 3, 4 oder 5 Jahre alt war."
    Für eins meiner beiden Kinder trifft genau dies zu.


    Ich habe zwar schon recht viel Zeit investiert, finde aber keine Rubrik, in der ich solche "erweiterte Sonderausgaben" erfassen kann.
    Gehe ich darüber hinaus, dass hier die Begrenzung (2/3) ausser Kraft gesetzt ist und ich mehr anerkannt bekomme? Oder was genau habe ich eigentlich darunter zu verstehen?


    Vielen Dank für jeden Tipp!!

  • Tja, wenn es so einfach wäre, hätte ich dies bereits getan.


    Unter Persönliches • Kinder • 1. Kind "Name" (xx.xx.2008) • Kinderbetreuungskosten • Aufwendungen für die Kinderbetreuung
    erfasse ich den Dienstleister und die Aufwendungen (per Untermenü).


    Auf dieser Seite stehen nun Gesamtaufwendungen 1.xxx,€
    Dann unter Berücksichtigung die identische Summe


    so und nun unter
    zu berücksichtigende Betreuungsaufwendungen von "mir"
    • erwerbsbedingt wiederum 1.xxx,€
    • davon Sonderausgaben 0,€
    • davon erweiterte Sonderausgaben für Kinder von drei bis fünf Jahren 0€


    -> letzteres Feld ist wahrscheinlich genau das, wo ich ran muss.
    Da lässt sich allerdings nichts ändern, das ist gesperrt.
    Also muss es einen anderen Weg geben.


    Genau den suche ich.
    Viele Grüße!