Frage zum Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraums in EÜR

  • Hallo Freunde!


    Ich nutze meine "Mein Büro" Software schon seit ca. einem Jahr. :)


    Heute wollte ich meine EÜR Im Elster Formular, nicht im "Mein BÜRO" , manuell ausfühlen. Dabei dachte ich mir, ich trage natürlich die Werte die Mein Büro so automatisch aus den Buchungen generiert hatte im Elster EÜR ein..


    Soweit so gut es passte auch alles. :D Dan habe ich eine Plausibilitätsprüfung gemacht und Elster zeigte mir folgende Fehler:


    [attachment=2]<!-- ia2 -->Elster Fehler.gif<!-- ia2 -->[/attachment]


    Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraums wird jetzt verlangt. Ach ja kleiner Nachtrag: unter Anschaffungskosten sollte natürlich 13949,58 wie im Mein Büro EÜR zu sehen ist. Habe mich einfach vertippt :wink:


    Ich meine ich habe doch alles aus Mein Büro EÜR so übrenommen wie dort so alles automatisch generiert wurde: :o


    [attachment=1]<!-- ia1 -->Mein Büro EÜR.gif<!-- ia1 -->[/attachment]


    In mein Büro EÜR steht kein Wert in dieser Zeile.
    Die ganzen Anschaffungen waren alle im selben Jahr, 2007. Wenn ich aber auf die Vorschau für das Jahr 2008 klicke, dann erscheinen dort auch die benötigten Werte un dieser Zeile "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraums". In 2007 EÜR(Mein Büro) aber nicht.


    Was mache ich Falsch?


    Danach habe ich einfach bei der Zeile "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraums" den gleichen Wert wie bei Anschaffungskosten eingetragen, dann passte auch alles keine Fehlermeldungen! Ist das so richtig?


    [attachment=0]<!-- ia0 -->Elster ohne Fehler.gif<!-- ia0 -->[/attachment]


    Könnte mir bitte jemand einen Tipp geben, das wäre sehr nett! :?


    Danke und Liebe Grüsse ....... K.Nillmaier

  • Hallo,
    du machst nix falsch. Elster will hier halt auch im Jahr der Anschaffung einen Buchwert haben und den hast Du ja auch korrekt mit dem Anschaffungsbetrag eingetragen. D.h. im Umkehrschluss aber nicht, dass das Formular von MB falsch ausgefüllt ist. Die Fehlertoleranz ist dort nur etwas anders eingestellt. :roll:

  • Zitat von &quot;khmcologne&quot;

    Hallo,
    du machst nix falsch. Elster will hier halt auch im Jahr der Anschaffung einen Buchwert haben und den hast Du ja auch korrekt mit dem Anschaffungsbetrag eingetragen. D.h. im Umkehrschluss aber nicht, dass das Formular von MB falsch ausgefüllt ist. Die Fehlertoleranz ist dort nur etwas anders eingestellt. :roll:


    Das ist beruhigend!


    Vielen Danke für deine Hilfe!


    Schöne Grüsse,
    Konstantin :D