Rückforderung überzahlter Bezüge

  • Hallo Forum,


    als Erstes großes Dankeschön an alle fleißigen Mitglieder, viele meiner Fragen konnte ich mir aufgrund der Beiträge bereits selbst beantworten! :thumbup:


    Ein Fragezeichen bleibt jedoch bei mir bestehen:


    Ich war in der Zeit vom 01.01. - 08.03. als Eignungsübender bei der Bundeswehr als Zeitsoldat "angestellt". (Zur Erklärung: Eignungsübung = Probezeit)
    Habe dann jedoch bemerkt, dass mir die Bundeswehr nicht zusagt und gekündigt, Verhältnis wurde aufgelöst.


    Nun ist es aber so, dass man den Wehrsold immer im Voraus erhält, also z. B. Anfang Januar für den ganzen Januar. Da ich Anfang März aus der Bundeswehr ausstieg, wurde natürlich der überzahlte Betrag zurückgefordert. Die Bundeswehr forderete jedoch den zu viel ausgezahlten Bruttobetrag zurück, umgerechnet auf Anspruchszeit hab ich ca. 200 € zu viel bezahlt. In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich mit Überweisungsnachweis und Anschreiben zum Finanzamt gehen kann und mir der zu viel gezahlten Bruttobetrag voll erstattet wird...


    Kann ich dies irgendwo bereits im Steuersparprogramm eintragen und zusammen mit meiner kompletten Erklärung losschicken? Habe bereits jetzt laut Programm einen hübschen Erstattungsbetrag und fürchte, dass das Finanzamt denkt, ich will die irgendwie linken...ja sorry Leute, ist meine 1. Erklärung^^


    Vielleicht könnt ihr mir dabei weiterhelfen?
    Dankeschön im Voraus!


    Beste Grüße
    Joe

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist das negativer Arbeitslohn. Aber eigentlich sollte und müsste dies die Besoldungsstelle in der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 berücksichtigen bzw. berücksichtigt haben.

  • Danke für die schnelle Antwort...in der Bescheinigung ist nicht angegeben.


    Habe ich die Möglichkeit den zu viel gezahlten Betrag (ist centgenau bekannt laut Anschreiben und Bescheid) irgendwo im Programm einzutragen?