Fahrtenbuch pflegen - Verwirrung um "Halter" und "Standardfahrer"

  • Hallo!


    Ich will für das Jahr 2012 ein Fahrtenbuch führen, um später süämtliche Wegstrecken, die angegeben werden, auch belegen zu können. Grundsätzlich habe ich mit der Handhabung keine Probleme. Allerdings verwirrt mich eine Abfrage in der Eingabemaske unter "Fahrzeuge". Neben dem Fahrzeig (Art, Marke) wird auch folgendes abgefragt:
    1) Halter
    2) Standardfahrer


    Standardfahrer ist eigentlich klar - beim Halter musste ich googlen und bin auf folgenden Wiki-Eintrag gestoßen (kompletter Artikel: hier:(


    Zitat

    Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt.


    Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter.


    Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein, beispielsweise wird bei Leasingfahrzeugen das Leasingunternehmen Eigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt der Besitzer und Fahrzeughalter der Leasingnehmer.

    Diverse Foren haben mich dann vollends verwirrt, weshalb ich hier endgültig aus steuerrechtlicher Perspektive um Antwort ersuche:


    Ich bin Fahrer X und Fahrzeug Y wird nur von X benutzt. Alle Rechnungen werden von X beglichen. Heißt: FA bucht Geld vom Konto der Mutter (=Eigentümerin des Fahrzeugs und Versicherungsnehmerin der KFZ-Haftpflicht) von X ab und X bucht Geld aufs Konto der Mutter mit Verwendungszweck: "KFZ-Steuer 2011". Exakt gleiches Vorgehen bei der Versicherung: Versicherung bucht Geld von Mutters Konto ab und X bucht Geld aufs Konto der Mutter mit Verwendungszweck "KFZ-Versicherung 1.HJ 2011". Selbstredend werden Tankrechnungen und Reparaturen gleich direkt von X beglichen (teilweise auch nachweislich wg. Lastschrifteinzug).


    Ist X beim Fahrtenbuch somit als Halter anzugeben? Standardfahrer dürfte da unkritischer sein.


    Besten Dank und freundliche Grüße