Firmenwagen mit Eigenanteil

  • Hallo,
    es wurde schon mehrfach erörtert, ist mir aber noch nicht ganz klar:
    Mein Arbeitgeber verlangt eine Eigenbeteiligung am Firmenwagen (sog. Kostenpauschale) von mir, welche sich in der Höhe nach der Fahrzeugklasse richtet. Diese wird vom Bruttogehalt einbehalten. Im Gegenzug bekomme ich aber eine Mobilitätszulage, welche die dienstlich zu fahrenden Kilometer berücksichtigt.


    Praktisches Beispiel: Bruttogehalt 5.500€, Mobilitätspauschale 595€, Kostenpauschale -850€ (von mir zu zahlen). Der zu versteuernde geldwerte Vorteil (gwV) beträgt 466€ (Listenpreis 46.600€), die Fahrtkilometer kommen für mich nicht in Betracht, da ich vom HomeOffice aus arbeite (bzw. werden, wenn ich in die Firma fahre, was ca. 1-2 mal pro Monat passiert, pro Fahrt mit 0,002% vom Listenpreis pro Kilometer angesetzt).
    Nach meiner Rechnung ergäbe das also ein Bruttogehalt von 5245€ (5500€ + 595€ - 850€). Zuzüglich gwV (466€) ergibt das 5711€ monatlich zu versteuerndes Einkommen.
    Kann diese Kostenpauschale oder mindestens die Differenz zwischen der Kostenpauschale und der Mobilitätszulage am Jahresende steuerlich geltend gemacht werden, im Sinne einer Minderung des zu versteuernden geldwerten Vorteils? Auch wenn diese aus Bruttogehalt "bezahlt" wird?


    Danke für fundierte Anworten, Gruß
    ipthom