Individueller Kilometersatz

  • Hallo liebe Leidensgenossen,


    ich habe grade versucht, einen individuellen Kilometersatz für mich zu berechnen.


    Aber jetzt komme ich nicht weiter und finde auch im WWW keine Tipps.


    Das Problem:
    Mein Auto wurde im August neu (gebraucht) gekauft, es ist also rund 5 Monate in 2011 in meinem Besitz gewesen.
    Bei der Ermittlung des individuellen Kilometersatzes ist aber immer von einem Ermittlungszeitraum von 12 Monaten die Rede...
    Ein Fahrtenbuch habe ich sauber geführt - auch für das vorherige Fahrzeug, wobei mir das ja nicht wirklich hilft.


    Kann ich jetzt etwa keinen individuellen Kilometersatz verwenden?


    Alle anderen Kosten wie z. b. Versicherung, Steuer und die anteilige AfA habe ich entsprechend des Nutzungszeitraumes von 5 Monaten berechnet.
    Da die Differenz zum pauschalen Satz immerhin 0,60 EUR beträgt würde ich mich über eine Antwort und Eure Hilfe sehr freuen! Danke

    • Offizieller Beitrag

    Das wird in über die Daten in der Fahrzeugverwaltung gesteuert und passiert dann eigentlich automatisch.

  • Danke für die Antwort.
    aber die Abschreibung ist nicht das Problem, sondern der "Ermittlungszeitraum". Da ist immer von 12 Monaten die Rede, also: die gefahrenen Kilometer in 12 Monaten, die Reparatur- und Pflegekosten in 12 Monaten usw.


    Ich habe das Auto doch erst seit August - also 5 Monate! Und da liegt mein Problem. Reichen 5 Monate dem Finanzamt als repräsentativer Zeitraum aus?? Vielleicht hat da ja schon jeman dErfahrungen gemacht?


    Also zum Verständnis: Steuer, Versicherung und Abschreibung konnte ich natürlich ohne Probleme auf 5 Monate rechnen - aber reicht der ZEITRAUM für die Festlegung des individuellen Satzes aus?

    • Offizieller Beitrag

    Du hast das Fahrzeug fünf Monate in Deinem Besitz und hast fünf Monate Fahrtenbuch geführt. Was soll also das Finanzamt mehr fordern? Für 2011 zumindest nichts. Hauptsache ist, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt worden ist.


    Allerdings würde ich das Fahrtenbuch auch für 2012 noch weiter führen. Repräsentativer Zeitraum und evtl. Anerkennung des Kilometersatzes bedeuten ja nicht, dass man auf detaillierten Nachweis der durchgeführten beruflichen Fahrten verzichtet. Und ab einer gewissen Kilometerleistung wäre es sowieso obligatorisch.