außergewöhnliche Belastung Fahrtkosten für Krankheitsfahrten

  • Hallo,


    meine jetzige Frau war 2011 Schwanger und ist leider sehr schwer an Ehec erkrankt gewesen. Aufgrund der Ehec Infektion mit Nierversagens musste sie einige Tage in Kliniken verweilen.
    Ich bin dann einige Tage mit meinem PKW zur Klinik nach Hannover gefahren (sie lag auf Intiensivstation ect.) und hatte pro einfacher Strecke ca. 210km fahrweg.
    Nun hatte ich gehört das man dies als außergewöhnliche Belastung angeben kann.
    Leider finde ich unter WISO Sparbuch nicht wo ich diese KM ansetzen kann? Bzw. weiß jemand ob es überhaupt Sinn macht diese Fahrtkosten einzureichen, oder werden Sie vorraussichtlich nicht berücksichtigt?


    Ich würde mich über Tipps sehr freuen.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich gehen besuchsfahrten nur mit ärztlicher Beschenigung. Ich würde sie ggf. aber auch so mit Deiner hier genannten Begründung (gesondertes Schreiben beifügen) geltend machen. Die Fahrtkosten findest Du ja im Steuer-Sparbuch bei den Krankheitskosten als eine eine der alternativen Eintragungsmöglichkeiten. Von der außergwöhnlichen Belastungen wird natürlich immer die zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Das findest Du aber eigentlich auch sehr gut im Steuer-Sparbuch erklärt.

  • Danke Miwe4!


    Den Punkt für die Krankheitskosten habe ich gefunden. Es ist doch richtig das dort kein KM-Modul (wie z.B für die Arbeitsweg Fahrtkosten) zur Berechnung zur Verfügung steht?
    Also müsste ich dort meine KM * 0,30€ nehmen und als Betrag eintragen?


    Desweiteren war es noch so, das meine Frau die ersten Wochen täglich zur Blutuntersuchung musste und ich denke dies wäre ja auch eine Ausergewöhnliche Belastung. Also wäre es bei Ihr dasselbe, dass ich dort die KM zusammenrechne und x 0,30€ nehme und die Kosten dann eintrage?


    Es wäre schön wenn wir hierdurch wenigstens etwas steuerrückerstattung erwarten könnten, da durch Elterngeld und Mutterschaftszeit der Progressionsvorbehalt doch relativ stark drückt.


    Schoneimal vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen.


    MfG

  • Ich habe jetzt einmal nur die km von mir zur Uni Klinik eingetragen - laut Wiso Rechner steigt dadurch aber nicht die Steuerrückerstattung das durch folgendes unterlegt wird:
    "Die zumutbare Eigenbelastung von 2.153 € ist noch nicht erreicht!"


    D.h also das ich gesamt über die die 2153€ Grenze kommen muss, damit die KM z.B überhaupt angerechent werden? Diese würden wir wohl nicht überschreiten.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    D.h also das ich gesamt über die die 2153€ Grenze kommen muss, damit die KM z.B überhaupt angerechent werden? Diese würden wir wohl nicht überschreiten.

    Deine gesamten außergewöhnlichen Belastungen müssen die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Wie oben bereits gesagt.

    Es ist doch richtig das dort kein KM-Modul (wie z.B für die Arbeitsweg Fahrtkosten) zur Berechnung zur Verfügung steht?
    Also müsste ich dort meine KM * 0,30€ nehmen und als Betrag eintragen?

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