Mahnungen drucken

  • Hallo,
    ich habe ein kleines Problemchen:
    Wenn ich selbst eine Mahnung generiere und nicht auf die eingestellte Frist warte, erscheint meine Mahnung nicht in der Mahnliste und ich kann sie auch nicht ausdrucken... :cry:


    Was mache ich falsch?


    Vielen Dank im Voraus für wertvolle Hinweise... :D


    Viele Grüße
    Mary

  • Hallo Mary,


    ohne die Frist zu verändern geht leider vorher keine Mahnung. Die einstellbare Frist ist für die Mahnung wie ein ablaufender Timer; solange die Zeit nicht abgelaufen ist, bekommt man keine Freigabe zum drucken.


    Gruß
    B.R.

  • Hallo,
    vielen Dank für deine Antwort, nur ist die Zahlungserinnerung am 26.03. schon fällig gewesen und ich kann trotzdem nix drucken.
    Ist es dann vielleicht so dass der voreingestellte Termin hinfällig wird sobald ich selbst eine Mahnung generiere?
    Ich wollte die 1. Mahnung auf den 1.04. vorverlegen damit habe ich dann also in den "Timer" eingegriffen und muss jetzt warten bis die zweite Mahnung generiert wird...bzw. die erste nach Plan fällig ist?
    Sehe ich das richtig?
    Vielen Dank schonmal...
    Mary

  • .........nachdem die Frist abgelaufen ist, wartet das System noch mal 7 Tage, bis eine Zahlungserinnerung bzw. eine Mahnung erstellt werden kann.
    Hier ein Auszug aus der "MB-Hilfe":
    Standardmäßig funktioniert das so:
    • Sofort nach Ablauf des vereinbarten  Zahlungsziels (also z. B. 30 Tage nach dem Rechnungsdatum) wird eine Rechnung in der Rechnungsübersicht mit einem roten Punkt als „überfällig“ gekennzeichnet.
    • Weitere sieben Tage später ist eine „Mahnung fällig“. Die wird - inklusive Mahngebühren - automatisch vom Programm erzeugt und unter „Finanzen“ - „Mahnungen“ abgelegt. In der ersten Mahnstufe handelt es sich noch um eine  „Zahlungserinnerung“.
    • Hat ein  offener Posten nach weiteren sieben Tagen noch nicht die Kennzeichnung
    „vollständig bezahlt“, ist die erste Mahnung fällig, weitere sieben Tage später folgt die zweite und schließlich die „letzte Mahnung“.
    Mahnstufen anpassen

  • Hallo,
    unter ->Stammdaten ->Zahlungsbedingungen kannst Du die Zeitintervalle für Mahnungen für jede Zahlungsbedingung selbst definieren und auch festlegen wie oft und ob überhaupt gemahnt werden soll.
    Damit kann man den Standard ein wenig durchbrechen.