Betriebs PKW mit anderem Halter

  • Hallo zusammen,


    hätte eine Frage bezüglich meines betrieblich genutzten PKWs. Kurz zu meiner Person. Ich bin seit mehreren Jahren selbständig, jedoch zunächst nur nebenberuflich. Nun konzentriere ich mich seit vergangenem Jahr ausschließlich auf meine Selbständigkeit. Da dies sehr viele Auswärtstätigkeit bei Kunden bedingt, habe ich mir Anfang letzten Jahres von einem Händler einen PKW gekauft, den ich überwiegend (zu etwa 80%) geschäftlich nutze.


    Ich habe mich nun so gut es ging in die Thematik eingelesen. Da ich leider bisher kein Fahrtenbuch geführt habe, bleibt mir wohl nur die 1% Regel mit Übernahme des Fzgs in das Betriebsvermögen. Wegen der geringeren Versicherungsprämie wurde das Fzg. allerdings nicht auf mich, sondern auf meine Eltern zugelassen. Wie sind eure Erfahrungen und Einschätzungen dazu? Könnte das zu Problemen mit dem Finanzamt führen? Ich kann selbstverständlich einwandfrei nachweisen, dass ich die allermeiste Zeit mit dem Wagen beim Kunden geschäftlich vor Ort bin. Nur weiß ich nicht, wie erheblich der Umstand ist, dass das Fzg nicht auf mich selbst als Firmeninhaber zugelassen ist.


    Vielen Dank euch schon mal!

  • wie erheblich der Umstand ist


    Sehr erheblich :!:
    Geschäftsfahrten mit 0,30 / km an die Eltern berechnen, und die müssen diese Einnahme versteuern.
    Hast du auch schon mal an die versicherungsrechtlichen Folgen deines Handelns gedacht.
    Ich glaube kaum, dass deine Eltern das Fahrzeug als Mietwagen oder Firnenwagen versichert haben.
    MfG Günter