Eigenheimförderung n. § 10e nach Trennung

  • Hallo ihr Steuerexperten,
    ich lebe seit anfang 2001 von meinem Mann getrennt. Ich wohne in dem von uns errichteten Eigenheim weiter und soll die Förderung für das Haus allein beanspruchen können. Reicht dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung meines Mannes, daß die Förderung an mich ausgezahl werden kann oder muß dieses ein Notar beurkunden.


    Freue mich auf Antwort

  • Hallo Carola


    Erwirbst du dein Anteil deines Ex-Mannes?
    So kannst du als übernehmende Gattin den Abzugsbetrag in seiner bisherigen Gesamthöhe bis zum Ende des Förderungszeitraumes beanspruchen.
    Für deinen Ex dürfte hierduch m.E. auch kein Objektverbrauch eintreten.
    Der Hinzuerwerb muß ja dann mit dem Auflassungsvertrag nachgewiesen werden.


    Wie es im Falle einer Einräumung des unentgeltlichen Wohnrechts ist, weiß ich z.Zt. noch nicht.


    mfg