Hallo ihr Steuerexperten,
ich lebe seit anfang 2001 von meinem Mann getrennt. Ich wohne in dem von uns errichteten Eigenheim weiter und soll die Förderung für das Haus allein beanspruchen können. Reicht dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung meines Mannes, daß die Förderung an mich ausgezahl werden kann oder muß dieses ein Notar beurkunden.
Freue mich auf Antwort