Kapitalertragssteuer trotz Freistellungsauftrag

  • Hallo,
    für meinen Bausparvertrag habe ich einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt.
    Mein Girokonto führe ich gemeinsam mit meinem Lebenspartner, hierfür können wir keinen Freistellungsauftrag ausschreiben, da wir nicht verheiretet sind. Also müssen wir alle Jahre den Bogen "gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung" ausfüllen und unsere "Kapitaterträge" versteuern lassen.
    Bei meinem letzten Steuerbescheid wurden bei der Ermittlung der Kapitalerträge nun auch meine Zinsen von dem freigestellten Bausparvertrag mit eingerechnet und darauf Kapitalertragssteuer festgelegt.
    Ist das rechtens? Ich meine, das Finanzamt darf nur die Kapitalerträge versteuern, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde?!

  • Hallo Sylvia


    Der Freistellungsauftrag (Sparerfreibetrag) ist nur vorläufig. Du kannst ja auch mehrere Freistellungsaufträge vergeben haben, also auch über den Sparerfreibetrag hinaus.
    Wären hierdurch alle Kapitalerträge steuerfrei?


    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Abgerechnet wird am Jahresende, nachdem ihr euere Steuerveranlagungen eingereicht habt.


    In euerer Situation ist es ja so, dass das FA den Kapitalertrag vom gemeinsamen Girokonto feststellt und den Beteiligten zurechnet. Hierüber erhaltet ihr, der/die Empfangsbevollmächtigte den Feststellungsbescheid. Hierin wird euch euer Anteil am Erlös/Verlust mitgeteilt. Dieses Ergebnis tragt ihr ja jeweils dann bei >H Einkünfte aus Kapitalvermögen>9 Erträge aus Beteiligungen>Button>Gesellschaft,Finanzamt u. Steuernummer<, neben eueren sonstigen Kapitalerträgen, ein.


    Der Sparerfreibetrag und die Werbungskosten werden also von den gesamten Kapitalerträgen abgezogen. Der Rest ist in voller Höhe steuerpflichtig.


    Tschüss