Korrektes Einpflegen von Arbeitgebererstattungen bei Nicht-Ausweisung auf LSt-Bescheinigung

  • Hallo zusammen,


    durch meine Tätigkeit bin ich regelmäßig auf Dienstreisen und erhalte z.T. von meinem Arbeitgeber Erstattungen für Reisekosten (Bahn/Taxi) sowie vereinzelt auch VMA.


    Allerdings sind ingesamt für 2011 nur 24 € unter Ziffer 20 auf dem Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Sämtliche übrige Reisekosten sind grundsätzlich nur auf den Gehaltsabrechnungen ersichtlich.


    Diese Reisekosten würde ich jetzt im Menü Reisekosten unter "es sind steuerfreie Erstattungen gezahlt worden, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind" einpflegen.


    Zum Teil sind mir aber auch steuerpflichtige Erstattungen gezahlt worden (z.B. wegen Kilometerpauschale 0,33 € oder Übernachtungspauschalen, wenn ich am Ort bei Bekannten übernachtet habe), die mit entsprechendem Hinzurechnungsbetrag auch besteuert wurden.


    Wie werden diese korrekt in WiSo Steuresparbuch 2011/2012 abgebildet?


    Vielen Dank im Voraus!
    T

    • Offizieller Beitrag

    Die nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers sind bei der detaillierten Erfassung der Kosten der Auswärtstätigkeit ganz normal als erstatte Beträge zu erklären. Die steuerpflichtigen Erstattungen sind unbeachtlich.