Häusliches Arbeitszimmer als nebenberuflich Studierender nach einer abgeschlossenen Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun schon länger ein sehr spezielles Problem:


    Am 14 Januar 2011 habe ich meine Ausbildung abgeschloßen und darf auch weiter im Betrieb arbeiten ;)


    Im August habe ich mir mit meiner Freundin ein Wohnung gekauft und sind auch im August eingezogen.


    Im September habe ich mein kostenpflichtiges Abendstudium begonnen welches sich auf meinen Beruf bezieht.


    Wir haben uns ein (notwendiges!!) Arbeitszimmer (12,8m²) eingerichtet. Alles neu gekauft.


    Kann ich das Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen?


    sagen wir mal, die Wohnung hätte 100.000 Euro gekostet bei 80m² und die Nebenkosten (Strom,Heizung,Haushaltsgeltetc.) belaufen sich auf insgesamt 250 € monatlich.


    Was ist mit der Finanzierung? Kann ich die gezahlten Zinsen auch anrechen?


    Wie ist der Rechenweg genau?????? ;( ;( ;(


    Hab schon mehrfach für meine Eltern die Erklärung gemacht und ging immer problemlos :thumbsup:


    Aber bei meiner eigenen scheiter ich :thumbdown:


    Reicht die Wiso Steuer 2012 oder ist ein upgrade auf das Sparbuch notwendig???


    Oder alles hinschmeißen und zum Steuerberater ?( ?( ?(




    Vielen Dank für eure Antworten & Gruß


    Slawo




    ^^ ^^ ^^ ^^

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Ihr ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit habt, sollte WISO Steuer reichen. Da ich das Programm aber nicht genau kenne müsstest Du Dich da im Buhl-Shop einmal mit der Leistungsbeschreibung der Software näher befassen.


    Alles rechnerische kannst Du aus der Software ersehen bzw. nachvollziehen.


    Ein notwendiges Arbeitszimmer bedeutet ja nicht, dass es auch steuerlich abziehbar ist.


    Schon mal an ein Beratungsgespäche bei einem angehörigen der steuerbeatenden Berufe gedacht? Da gibt es ja gerade für Arbeitnehmer nicht nur Steuerberater. Und verschenktes geld kann auch schon mal teuer sein, als der Besuch bei einm profi.