Negativer Betrag bei "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"

  • Hallo an Alle,


    ich habe bei mir auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 einen negativen Betrag unter Punkt 20 "steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit"


    Wie kann ich im Wiso Steuer Sparbuch einen negativen Betrag eingeben. Meine Programmversion 19.06 (Build 7375)


    Danke im Vorraus


    Gruß Alex

    • Offizieller Beitrag

    Gar nicht. Warum aber auch? Was soll dem denn für ein Sachverhalt zu Grunde liegen. Man darf Dir doch Aufwandsentschädigungen nur dann steuerfrei auszahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dem Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise vorliegen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann sind die Zahlungen insoweit als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

  • Hallo miwe4,
    zuerst mal habe ich in meinen Ausdruck von meiner Firma einen negativen Betrag stehen das ist so und wird so bleiben!


    Das ganze kommt daher, dass es bisher so war, dass wenn man öfters als x mal ein Dienststelle angefahren wurde dies bisher als "regelmäßige Arbeitsstätte" eingestuft wurde. Dies wurde letztes Jahr gekippt.


    Und wie bekomme ich jetzt mein negativer Betrag in das Programm

    • Offizieller Beitrag

    Und wie bekomme ich jetzt mein negativer Betrag in das Programm

    Habe ich doch gesagt, m.E. gar nicht.


    Das ganze kommt daher, dass es bisher so war, dass wenn man öfters als x mal ein Dienststelle angefahren wurde dies bisher als "regelmäßige Arbeitsstätte" eingestuft wurde. Dies wurde letztes Jahr gekippt.

    ich habe bei mir auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011 einen negativen Betrag unter Punkt 20 "steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit"

    Und das verstehe ich dann jetzt erst recht nicht.


    Ein negativer Eintrag zu Zeile 20 bedeutet in meinen Augen, dass bisher steuerfreie Erstattungen geleistet worden sind, die nunmehr rückwirkend korrigiert worden sind. Und das wohl auch für frühere Lohnabrechnungszeiträume, weil sich ansonsten ja nicht höhere Rückzahlungen als erhaltene Leistungen ergeben könnten. Habe ich in meiner Laufbahn allerdings auch noch nie erlebt, da solches dann in der Regel über eine Nachversteuerung läuft. Und ein solcher Sachverhalt liegt nach Deinen o.g. Einlassungen ja nun mal auch nicht vor.

  • Hallo miwe,
    seh es mir nach dass ich kein Steuerexperte bin. Aber so wie du es geschildert hast passt es soweit. Das mit der regelmäßigen Arbeitsstätte wurde meines wissens zum Beginn 2011 eingeführt und vor ein paar Wochen gekippt. Jetzt hat meine Firma alles Rückgerechnet und ich habe nun ein negativer Betrag stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Das von Dir geschilderte passt aber nicht zu einem negativen Betrag in Zeile 20. Du wirst ja günstiger als vor gestellt und nicht schlechter. Und günstiger als steuerfrei geht es nicht. ?(

  • Ja,
    aber so ist es halt. Ich habe von meinem Arbeitgeber die benachteilung ausbezahlt bekommen mit der Bergündung dass andere welche öfters wechseln müssen diese beim Finanzamt geltend machen können. Nachdem das jetzt gekippt wurde wurde auch das Geld wieder eingezogen.


    Aber was solls, ich muss mir jetzt ein Programm suchen mit dem ich den negativen Betrag eingebenn kann. Wir können uns noch ewig über sinn und unsinn in der Finanzwelt unterhalten. Ich bin auch kein Steuerexperte und werde es wohl kaum werden. Ich versuche nur den Betrag von meinem Ausdruck ins Programm zu bekommen, ich weiß aber nicht wie ich es machen soll. Die Vorgabe hierzu hat mir meine FIrma geliefert die haben auch vielmehr Leute die sich damit beschäftigen, ich glaube schon dass sie wissen was sie tun

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe von meinem Arbeitgeber die benachteilung ausbezahlt bekommen mit der Begründung dass andere welche öfters wechseln müssen diese beim Finanzamt geltend machen können.

    Dann hätte er diesen "Ausgleich" aber als steuerpflichtigen Arbeitslohn versteuern müssen, weil zum Zeitpunkt der Auszahlung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerfreie Auszahlung nicht vorlagen.

    Nachdem das jetzt gekippt wurde wurde auch das Geld wieder eingezogen.

    Dann hätte er den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern/korrigieren müssen und den entsprechenden Betrag dann in Zeile 20 als steuerfreie Zahlung ausweisen müssen.

    Aber was solls, ich muss mir jetzt ein Programm suchen mit dem ich den negativen Betrag eingeben kann.

    Da wirst Du keines finden.

    Die Vorgabe hierzu hat mir meine FIrma geliefert die haben auch vielmehr Leute die sich damit beschäftigen, ich glaube schon dass sie wissen was sie tun

    Genau. Und Fehler machen die natürlich auch niemals. Deshalb muss ja auch beim Finanzamt niemand die erklärten Besteuerungsgrundlagen prüfen und deshalb sind ja auch Steuerprüfer abgeschafft worden. :D


    Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2011


    Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2011; Bekanntgabe des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011 - BMF-Schreiben vom 23.08.2010