Hallo,
ist wahrscheinlich eine dumme Frage, aber kann man den Betrag (in meinem Fall handelt es sich um 9520 Euro) den ich an einen Handwerker für Umbaumassnahmen im Eigenheim durch Betrug verloren hat (Anzeige, Gericht, Anwalt läuft alles noch) als außergewöhnliche Belastung absetzen? Musste mir einen Kredit aufnehmen um die Umbaumassnahmen zu beenden.
Mit bestem gruß,
Ralf