Wie werden ALG II Einnahmen beim Kleinunternehmer in der EÜR erfasst ?

  • Hallo,

    wie werden ALG II Einnahmen beim Kleinunternehmer in der EÜR erfasst ?
    Ich erhalte "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" auf mein Geschäftskonto überwiesen.
    Auf welches Konto bucht man diese Einnahme ?
    Wenn ich es im EKR 3 unter Konto 4155 - Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben) buche
    erziele ich einen ungeplanten Gewinn.
    Dabei wird die Einname auf dem Geschäftskonto 1210 ja als Ausgabe von dem Geschäftskonto auf 1800 Privatentnahme gebucht. Kann mir hier jemand helfen ?

    Mit freundlichen Grüße
    DKK

    • Offizieller Beitrag

    Hat in der EÜR theoretisch gar nichts zu suchen.


    Geht die Zahlung dann doch auf dem betrieblichen Bankkonto ein, dann ist es eine Privateinlage. Entnimmst Du sie dann wieder zu privaten Zwecken, ist dies wiederum eine Privatentnahme.


    Aber Du musst die Zahlungen natürlich in voller Höhe im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung als nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen erklären.