Vorgang auch bei Einnahmen aus USA?

  • Losgelöst vom Thread, da es einmal um Einnahmen und hier um Ausgaben geht.[Samm]
    Rechnung in die Schweiz - Der Empfänger der Leistung schuldet die Steuer.


    Moin!
    Ist dieser Buchungsvorgang (steuerfreie Umsätze gem §4 Nr.1a UstG")auch so mit Einnahme aus den USA (Google)?


    Denn ich erhalte immer nur den Nettobetrag ohne die Mehrwertsteuer.


    Wäre toll, wenn sich nochmal jemand dazu meldet.


    Miroxx

    2 Mal editiert, zuletzt von Samm () aus folgendem Grund: verschoben siehe im Beitrag

    • Offizieller Beitrag

    *meld*


    Zitat

    Ist dieser Buchungsvorgang (steuerfreie Umsätze gem §4 Nr.1a UstG")auch so mit Einnahme aus den USA (Google)?

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_panik3.gif]


    NEIN!




    Zahlt der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer, muss er eine "normale Rechnung " ausstellen, die sie dann wie eine Lieferung aus dem Inland behandeln- es sollte dann auch Vorsteuer ausgewiesen sein.
    DAS IST DER AUSNAHMEFALL.


    Der Normalfall ist das hier:
    Für Wareneinkäufe aus dem Drittland (=Ausland ohne EU) zahlen SIE die Einfuhrumsatzsteuer!!!




    Wie und wo sie die abführen müssen ist eine Frage des Versandweges. Im Allgemeinen erbittet der Zoll diese Steuer.



    Diese Steuer ist wie Vorsteuer abziehbar und getrennt auf 1588 zu buchen.
    Die Nettorechnung ist umsatzsteuerfrei auf das betreffende Konto zu buchen.

  • Das meinte ich eigentlich nicht.


    Ich verdiene unter anderem Geld mit Einnahmen aus Adsense.
    Adsense ist gleich Google, also USA.


    Google zahlt nur Netto aus. Also ohne die Mehwertsteuer. Denn diese landet wohl in den USA.
    Wenn ich also 100 Euro ausgezahlt bekomme, will ich dieses in MeinBüro auch so verbuchen.


    Ich führe nichts ein, ich führe nichts aus.


    Miroxx

    • Offizieller Beitrag

    :cursing:


    Sagen sie doch gleich den kompletten Sachverhalt... das hat doch nichts mit §4 Nr 1a UstG zu tun....




    Sonstige Leistung, die gemäß §13b (2) Nr.1 UstG zu erfassen ist- Konto 3125, Umsatzsteuer, Vorsteuer.



    Und nein: das wird nicht den USA versteuert sondern über das Reverse Charge Verfahren in Deutschland.

  • Ich verdiene unter anderem Geld mit Einnahmen aus Adsense.
    Adsense ist gleich Google, also USA.


    Sicher?
    Denn üblicherweise kommen die Rechnungen und Erlöse von google für Kunden deren Rechnungsadresse in Deutschland liegt von Google Ireland Limited, also aus Irland mit einer entsprechenden irischen UID-Nummer und damit aus der EU.