EU-Auslandsrechnung für Hotelübernachtungen

  • Hallo zusammen,


    hatte bisher einen solchen Fall noch nicht:


    als Reisevermittler vermittle ich unter anderem Hotels im Ausland. Durch eine Unachtsamkeit haben ich vergessen eine Reservierung zu stornieren und jetzt hat mir das Hotel aus Italien logischerweise eine Rechnung über die Stornokosten geschickt und ich weiss nicht wie ich es für die EÜR verbuchen soll. Euro 77,27 + Euro 7,73 (10 % IVA=MwSt)


    Wer kann mir hier helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Sofern Sie keine italienische Umsatzsteueridentifikationsnummer haben UND vorsteuerabzugsberechtigt sind...


    ... würde ich diese Rechnung an das Hotel zurückgehen lassen mit der Angabe Ihrer deutschen UmsatzsteuerID und der Bitte um Ausstellung einer Rechnung, die die Umsatzversteuerung nach dem europäischen Reverse Charge Verfahren zulässt.


    Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind oder Ihnen das Theater um der 7,73 Euro zuviel ist, sparen Sie sich die Mühe und buchen die Rechnung brutto auf "sonstige Kosten" ohne Vorsteuerabzug.