Versteuerung von Sterbegeld

  • Hallo zusammen!


    Mein heutiges Problem ist der Ansatz von Sterbegeld.


    Pensionär A ist verstorben. Der Arbeitgeber des A zahlt an die Hinterbliebene ein Sterbegeld. Dieser ist bei einem der Hinterbliebenen zu versteuern und auf einer Lohnbescheinigung zu bescheinigen. Der Erbe zahlt an die Miterben deren Anteil aus. Die weitergegebenen Beträge gekürzt um den darauf entfallenen anteiligen Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag stellen im Jahr der Weitergabe negative Einnahmen dar. Alles soweit klar. Aber wo werden diese eingetragen???


    Die Beträge der Lohnsteuerbescheinigung ist doch mit der Datenübertragung in der Steuererklärung des Empfängers eingeflossen. Ich weiss nicht mehr weiter.


    Vielen Dank für eine baldige Antwort.


    MfG


    B. Grafe

  • Vielen Dank für den Hinweis. Habe jetzt alles durchgelesen und auch durchaus Parallelen zu meinem Fall gefunden. Ich weiss auch genau was der einzelne Steuerpflichtige zu versteuern hat. Ich weiss aber nicht wo die negativen Einnahmen bei dem, der die Werte gem. Datenübermittlung aus der Lohnsteuerbescheinigung in seiner Anlage N übernimmt, einzutragen sind. Ich dachte jemand hat das schon mal gemacht. Es kann ja nicht sein, daß die ermittelten negativen Einnahmen als Werbungskosten zu erfassen sind. Da das Procedere der Versteuerung bei mehreren Erben wohl oft vorkommt, sollten man meinen, daß es hier durchaus eine Möglichkeit gibt. Ich sehe aber keine. Daher mein Hilferuf im Forum. Ich würde mich freuen, wenn jemand diesbezüglich eine konkrete Antwort weiss.


    MfG


    B.Grafe

    • Offizieller Beitrag

    Es kann ja nicht sein, daß die ermittelten negativen Einnahmen als Werbungskosten zu erfassen sind. Da das Procedere der Versteuerung bei mehreren Erben wohl oft vorkommt, sollten man meinen, daß es hier durchaus eine Möglichkeit gibt.

    Gäbe es zum Arbeitslohn doch grundsätzlich auch. Schau doch ganz einfach im Eingabebereich Deines Steuerprogramms zur Lohnsteuerbescheinigung mal bei Korrekturen etc. . Nur kann man da nicht die Lohnsteuerabzugsbeträge korrigieren. Das müsste man dann selber im oberen Eingabebereich korrigieren und in einem gesonderten Anschreiben unter Nachweis aller Belege erläutern.


    Hinweise zur Zahlung von Sterbegeld


    Hinweis 19.9 LStH 2010


    Versorgungsbezüge