Hallo an die Gemeinde,
ich bin Leiharbeitnehmer in Deutschland und an ein deutsches Unternehmen überlassen. Jetzt schickt mich dieses deutsche Unternehmen auf Dienstreise nach Frankreich für 14 Tage. Bin ich jetzt für diese Zeit in Frankreich steuerpflichtig? Nach einigen DBA ist die 183 Tage Klausel für Leiharbeitnehmer ja nicht anwendbar, z. B Art. 13, Abs. 6 DBA Frankreich. Trifft das in meinem Fall zu? Die eigentliche Arbeitnehmerüberlassung findet ja in Deutschland statt und nicht grenzüberschreitend.
Ich freue mich auf die Expertenantworten [Blockierte Grafik: http://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif] Vielen Dank und viele Grüße
mb18