Bisher habe ich die sog. "Steigerungsbeträge der Höherversicherung" zur gesetzlichen Rente für die Berechnung der Steuer in der Steuererklärung voll mit angegeben. Sowohl beim jährlichen Rentenbetrag, als auch bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages.
Liege ich da richtig? Mir sind da inzwischen Zweifel gekommen.
Gruß aus Frankfurt