Untervermietung: Größe der vermieteten Räume

  • Moin zusammen


    Ich habe in meiner gemieteten Wohnung eine Untermieterin. Es handelt sich um eine 3 ZKDB-Wohnung, wir haben jeder jeweils einen eigenen Raum (sie hat den "kleinen" Raum mit ca. 15qm, ich hab den "großen" Raum mit 20qm). Das andere Zimmer sowie Küche, Flur und Bad teilen wir uns.
    Wie berechnet sich jetzt die Größe der vermieteten Räume?
    Stimmt meine Rechnung:


    Gesamtgröße: 85qm
    - "großer" Raum: - 20qm
    - "kleiner" Raum: - 15qm
    = Gemeinschaftsräume: 50qm
    Anteilig je Person: 25qm


    Demnach wäre ja die Größe der vermieteten Räume 40qm (Anteil an Gemeinschaftsräumen plus vermieteter "kleiner" Raum), oder irre ich mich da?


    Vielen Dank für eure Mithilfe

  • Nein, der Preis ist entsprechend der ortsüblichen Miete (Großstadt) ein Witz, mir gehts nur darum nachzuweisen, das ich kein Gewinnerzielungsinteresse habe. Aber bitte zurück zu meiner Frage :)

  • die übrigen Räume werden nicht anteilig einbezogen? Wie kann das sein? Die Räume haben ja ein Mitbenutzungsrecht, so dass sie kochen, waschen, duschen etc. kann.

    • Offizieller Beitrag

    die übrigen Räume werden nicht anteilig einbezogen?

    M.E. nein.

    Die Räume haben ja ein Mitbenutzungsrecht, so dass sie kochen, waschen, duschen etc. kann.

    Das ist doch nur der Grund, warum Du überhaupt einen Raum für sich vermietet bekommst. Das kann doch mit Deinen Nutzungsanteilen an den Räumlichkeiten in keinster Weise vergleichen. Es sei denn, es handelt sich um eine Lebensgefährtin. Dann wäre sowieso ein etwaiger Gestaltungsmissbrauch zu prüfen.


    Spreche vorab mit einem Steuerberater, der Dir dann sagt, wie die vertragliche Gestaltung am Besten auszusehen hat. Oder gehe zu Deinem Bearbeiter im Finanzamt und schildere diesem den Sachverhalt.