Heim-Arbeitszimmer absetzen

  • Hallo Forum!


    Ich möchte gerne als Freelancer mein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Ich bin der Meinung, dass ich die Bedingungen dafür erfülle. Ich arbeite nämlich den ganzen Tag von zu Hause aus, in einem von der restlichen Wohnunge abgetrenntem Raum.


    Nun möchte ich gerne wissen, wie ich das mit Mein Büro bewerkstelligen kann. Kann ich die Anteilige Miete irgendwie auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung schreiben? Oder wird ein Arbeitszimmer nur in der Einkommensteuererklärung angegeben?


    Oder anders gefragt, wer kann mir eine step by step-Anleitung geben?

  • Also für das Arbeitszimmer wird die Miete nur in der Einkommenssteuererklärung auftauchen (ist ja Mehrwertsteuerfrei)
    Und die anteiligen Nebenkosten (sofern diese mwst enthalten) können m.E. in die UstVA mitaufgenommen werden, als Aufwendunge Gas, Strom usw.


    hoffe das stimmt so


    greetz
    smone

  • Guten Abend,


    ja Du kannst für das Arbeitszimmer die anteilige Miete einschließlich aller Umlagen und Miet-Nebenkosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Ebenso die anteiligen Kosten für Heizung, Reinigung, Wasser, Müllabfuhr, Strom, Schornsteinfeger, Hausratversicherung und ebenso die Schönheitsreparaturen für die Wohnung. Um die anteiligen Kosten zu berechnen, setzt Du die Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Gesamtgröße der Wohnung (nur Wohnräume, Bad und Küche, weitere Nebenräume bleiben außen vor).


    Wenn Du diese Kosten als Betriebsausgaben buchen möchtest, dann zahlst Du dir den Betrag entweder jeden Monat in Bar aus, oder überweist ihn dir auf Dein privates Girokonto. Konten: 1000 Kasse oder 1200 Bank und 4288 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil). Bitte denke daran eine Kopie des Mietvertrages und der Belege zu den Buchungsunterlagen zu nehmen.


    Vorsteuer kannst Du keine geltend machen. In der Umsatzsteuervoranmeldung hat das Arbeitszimmer nichts zu suchen. Entweder also in der EÜR, wenn du den Weg über die Betriebsausgaben wählst oder aber in der Einkommenssteuererklärung, wenn Du die Kosten als Werbungskosten gelten machst. Frage Deinen Steuerberater, welchen Weg er empfiehlt.


    :!: Ausserdem würde ich sowieso einen Steuerberater zu Rate ziehen und diesen prüfen lassen, ob das Arbeitszimmer auch tatsächlich anerkannt wird. Ein abgeschlossener Raum ist nicht das einzige Kriterium. Denn sobald der maßgebende Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit an einem anderen Ort als das häusliche Arbeitszimmer ist, entfällt die steuerliche Anerkennung des Heimbüros. Wenn Du also viele Außentermine hast, könnte das schon ein No Go für die Anrechenbarkeit des Arbeitszimmers bedeuten. :!:

  • Danke für die ausfühliche Antwort. Damit weiß ich jetzt viel besser Bescheid!


    Ich bin ja wie gesagt Freelancer und programmiere von zu Hause aus. Einen Außentermin nehm ich vielleicht ein, zweimal im Monat wahr. Der Rest passiert telefonisch. Daher würde ich schon sagen dass ich das Zimmer absetzen kann.


    Kann ich eigentlich generell alle laufenden Kosten auch in der EÜR angeben? Wie z.B. Telefon, Internet usw?

  • Zitat von "Canio"

    Kann ich eigentlich generell alle laufenden Kosten auch in der EÜR angeben? Wie z.B. Telefon, Internet usw?


    Ja, das ist möglich, aber den Privatanteil nicht vergessen.