Verlustvortrag nach §23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte - Aktien)

  • Hallo, ich habe eine Frage zur Verrechnung/Berechnung des Verlustvortrags.



    Im Jahr 2003 wurden Verluste aus Aktienverkäufen realisiert, die per Bescheid 2004 in einem Verlustvortrag festgehalten wurden.


    Da der Verlustvortrag in den letzten Jahren in den Steuerbescheiden nicht enthalten war und auch keine Aktienkäufe/-verkäufe anfielen, wurde diese auf Antrag erneut festgeschrieben.


    In dem erhaltenen Bescheid steht nun "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenen Fassung".


    Wenn man den Betrag nun in das Wiso Sparbuch einträgt, verrechnet dieses intern nicht die Gewinne mit dem Verlust.


    Es handelt sich doch dabei um die gleiche Einkunftsart (Verkauf Aktien).


    Wenn man den Verlustvortrag in der Zeile ("Fassung bis 2008") einträgt und in der darauf hin erscheinenden Zeile das Kreuz setzt, wird eine Verrechnung mit den Altverlusten vorgenommen,


    Ist der Bescheid fehlerhaft, da die Verluste vor 2009 angefallen sind oder wo trägt man diese ein? Oder verrechnet das Finanzamt automatisch den vorhandenen Verlust, unabhängig von der gewählten Zeile ("§23 Abs 3. EStG Fassung bis 2008" oder "§23 Abs 3. EStG"). Im Formular KAP selbst sehe ich die Wahl des Eintrag nicht (nur Zeile 59 und 60 - wo 59 wohl korrekt wäre).


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    Danke.


    Grüße. uzvu