Hallo zusammen,
ich war 2011 bis Ende August angestellt tätig, habe mich kurz darauf als Freiberuflerin selbständig gemacht. Jetzt habe ich die Einkommensteuererklärung für das Angestelltenverhältnis soweit fertig gemacht und frage mich, wo genau die freiberuflichen Angaben hinkommen. Unter dem Punkt Einkommensteuer 2011 gibt es nämlich eine Rubrik "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" mit dem Unterpunkt "freiberufliche Tätigkeit". Es gibt aber auch einen Extrapunkt "Einnahme-Überschuss-Rechnung" für Freiberufler. Muss ich also doppelt ausfüllen?
Meine Vorsorogeaufwendungen habe ich außerdem in die Einkommensteuererklärung bis August anteilig eingerechnet. Wo aber trage ich die Aufwendungen für die freiberufliche Tätigkeit im Rest des Jahres ein? Beim Finanzamt sagte man mir, dass ich freiw. Rentenversicherungen etc. auch als Freiberufler absetzen kann.
Verzweifelte Grüße!