Nachzahlung - Fehleingabe oder Wirklichkeit?

  • Hallo, ich hoffe hier richtig zu sein.
    Ich habe im letzen Jahr erstmals mit dem Steuersparbuch unsere Steuererklärung gemacht. Juhu, endlich eine Erstattung.
    Da es so einfach war, natürlich auf den letzten Drücker die Erklärung für 2011 gemacht bzw. machen wollen. Daten habe ich übernommen - hat sich nicht viel geändert.
    2010 hatte ich einen 400 eurojob, ab okt. hatte ich dann einen 20-Std. Teilzeitvertrag. Geringes Jahresbrutto, ca. 3000 Euro.


    Die Daten habe ich geändert - mein Jahresgehalt liegt ca. 10000 Euro höher als 2010, das meines Mannes ist in etwa gleich geblieben ca. 46.000 euro.


    Er Steuerklasse 3, ich 5. 2 Kinder minderjährig wohnen bei uns. Sohn meines Mannes lebt bei seiner Mutter, ist volljährig und studiert - bekommt bafög.
    Dies ist alles gleich geblieben. Versicherungen, Renten (Riester) usw. hat sich nichts geändert.


    Wieso kommt es dann zu einer berechneten Nachzahlung von ca. 1300 Euro? Ich versteh das nicht recht. Ich zahle doch, genau wie mein Mann schon das ganze Jahr über Lohnsteuer und so wie ich das sehe, ist die Höhe entsprechend der Lohnsteuertabelle....


    Kann das jemand erklären? Bitte lasst mich einen Fehler bei der Übernahme gemacht haben. Ich habe in den letzten 5 Jahren fast mehr Steuern gezahlt als ich verdient habe...nagut, nicht ganz. Hab mal freiberuflich gearbeitet....
    Danke danke für hoffentlich nette Antworten

  • ...damit ich weiß wo der beitrag hin soll - oder um eine antwort zu finden?


    Vielleicht bekommt der Anfänger den Welpenschutz...dank an den moderator :D


    Danke für s Verschieben! Das Fragezeichen bleibt bestehen!


    Wieso gibt es denn eine Pflichtveranlagung? ?(
    Und wieso werden Steuern monatlich berechnet, wenn sich am Jahresende herausstellt, dass ich doch Nachzahlen muss? ?(


    Warum kann es kein Eingabefehler sein ;(

    • Offizieller Beitrag

    ...damit ich weiß wo der beitrag hin soll - oder um eine antwort zu finden?

    Letzteres.

    Wieso gibt es denn eine Pflichtveranlagung?

    § 46 Absatz 2 Nr. 3a EStG

    Und wieso werden Steuern monatlich berechnet, wenn sich am Jahresende herausstellt, dass ich doch Nachzahlen muss?

    Weil die Lohnsteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist. Quasi eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld des Kalenderjahres. Letztlich entscheidend ist die Einkommensteuererklärung. Und Werbugnskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, etc. möchte der eine oder andere ja evtl. auch noch absetzen.

    Warum kann es kein Eingabefehler sein

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