Hebeanlagenwartung

  • Hallo,


    kann mir bitte jemand bei folgendem Problem weiterhelfen:


    Wir haben eine Hebeanlage für die KG-Wohnung. Außer dem Abwasser dieser Wohnung und dem Heizungsraum ist nichts anderes daran angeschlossen.
    Letztes Jahr wurde die Hebeanlage recht laut, daher kam der Installateur vorbei, spülte durch und sie lief wieder normal. Dafür hat er nichts berechnet.


    1. Nach einer Weile haben wir eine Wartung machen lassen. Können wir diese Wartungskosten der angeschlossenen Wohnung in vollem Umfang in Rechnung stellen oder wie lege ich richtig um?
    2. Muss ich für den Heizungsraum einen Anteil berechnen, wobei dort kaum Abwasser entsteht?
    3. Was für ein Zeitraum wähle ich, wenn vorher, die letzten 5 Jahre, keine Wartung gemacht wurde?


    4. Wenn volle Umlage auf den Mieter, wie gebe ich es im Hausverwalter 2012 richtig ein, ohne dass die anderen Mieter mitbeteiligt sind?


    5. Bei der Wartung wurde noch etwas ausgetauscht. Muss ich die Kosten für diesen Ersatzteil aus der Rechnung abziehen? Vermutlich ja, aber wie rechne ich den Arbeitspreis dafür aus? Wartung und Ersatz des Teils wurden nicht getrennt berechnet.



    Wäre echt super, wenn da jemand Bescheid wüsste. Vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße

  • Wäre echt super, wenn da jemand Bescheid wüsste. Vielen Dank im Voraus.


    Das richet sich danach. was im Mietvertrag vereinbart wurde.
    MfG Günter