Offene Fragen bei EST 2011

  • Habe fristgerecht meine Steuererklärung abgegeben für 2011, als Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau von der ich allerdings seit 1.10.2010 getrennt lebe. Ich habe seit dem 1.1.11 Steuerklasse 1.


    Scheinbar ist das nicht mit der Zusammenveranlagung möglich. Okay?


    Ich habe 3 Kinder 16,15 und 1 Jahr alt.


    Die 2 ältesten leben in Vollzeitpflege bei einer Pflegemutter nach §33 SGB VIII


    Die Pflegemutter bekommt Geld vom Jugendamt und ich zahle lt. Leistungsbescheid 234.-€ mtl. ans Jugendamt.


    Sind diese Beträge absetzbar bei der EST?Wenn ja in welches Formular gehört das rein?


    Das Kleine lebt bei seiner Mutter und ich zahle Unterhalt, wo ich mir ziemlich sicher bin das diese nicht absetzbar sind oder?


    Ich hoffe man kann mir hier etwas helfen und mir sagen wo ich in der EST-ERkläungen evt. Angaben machen kann!


    Danke im vorraus!

    • Offizieller Beitrag

    Scheinbar ist das nicht mit der Zusammenveranlagung möglich. Okay?

    Genau.


    Den Rest würde ich mal mittels der Forensuchfunktion suchen. U.a. mit Stichworten wie Zahlkind etc.


    Eine Steuerberatung kann und darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten.

    • Offizieller Beitrag

    Dafür bekommst Du, bei Unterhaltserfüllung, Deinen hälftigen Kinderfreibetrag angerechnet. Mit diesem ist das abgegolten. Lässt sich aber auch im Forum nachlesen.