Freibetrag für Sprachaufenthalt (Ausland) der Kinder

  • Hallo,


    unsere Tochter hat nach dem Abitur in 2011/2012 an einem 6-monatigen Sprachaufenthalt in England teilgenommen. Wir haben für diesen Zeitraum auch Kindergeld erhalten. Nach meiner Recherche sollte hierfür ein erhöhter Freibetrag angerechnet werden können:


    Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs.2 EStG / Kinder über 18, bei auswärtiger Unterbringung / 900 Euro pro Jahr (zeitanteilig)


    Es wäre natürlich toll, wenn das jemand bestätigen (oder widerlegen) könnte, insbesondere ist meine Frage aber, wie ich das im Programm eingeben kann. Hierzu habe ich leider in der Hilfe nichts gefunden, auch hier über die Suchfunktion nicht.


    Danke und Gruß
    Jens

    • Offizieller Beitrag

    unsere Tochter hat nach dem Abitur in 2011/2012 an einem 6-monatigen Sprachaufenthalt in England teilgenommen. Wir haben für diesen Zeitraum auch Kindergeld erhalten. Nach meiner Recherche sollte hierfür ein erhöhter Freibetrag angerechnet werden können:


    Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs.2 EStG / Kinder über 18, bei auswärtiger Unterbringung / 900 Euro pro Jahr (zeitanteilig)

    Sollte so sein.

    Es wäre natürlich toll, wenn das jemand bestätigen (oder widerlegen) könnte, insbesondere ist meine Frage aber, wie ich das im Programm eingeben kann. Hierzu habe ich leider in der Hilfe nichts gefunden, auch hier über die Suchfunktion nicht.

    Einfach den Programmschritten folgen. Sollte alles bei den kindbezogenen Daten zur Ausbildung automatisch dargestellt werden.

  • Danke für die schnelle Antwort. :thumbup:


    Ich hatte das Kreuz bei "auswärtige Unterbringung" übersehen, jetzt wird auch die Zeile zum Ausbildungsfreibetrag eingeblendet.


    Nochmal danke und Gruß
    Jens