Einkommensteuererklärung Bereich Photovoltaikanlage - Betriebseinnahmen Einspeisevergütung und Vergütung für Eigenverbrauch

  • Guten Morgen zusammen,


    für mich ist es nun das erste mal, dass ich mich an ein Forum aktiv wende :-))


    Ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2011 anzufertigen. Ich nutze hierzu WISO Steuer-Sparbuch 2012.


    Wir betreiben (privat) seit 12/2010 eine Photovoltaikanlage. Jetzt bin ich im "Interview" bei dem Punkt "Betriebseinnahmen (19%)" angelangt und weiß im Moment nicht so genau wie ich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung und dem Eigenverbrauch eintragen soll. Ich stelle jeden Monat eine Rechnung an über ein von den hiesigen Stadtwerken herausgegebenes Excelblatt. Hier wird für den einspeisten Strom auf Basis von 0,3033 Eur/kWh und für den eigenverbrauchten Strom auf Basis von 0,1665 bzw. 0,2103 Eur/KWh der Nettobetrag in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer berechnet sich allerdings auf den gesamterzeugten Strom (Einspeisung und Eigenverbrauch)auf Basis von 03033 Eur/kWh.


    Ich habe bei der monatlichen Umsatz Vorsteueranmeldung immer diesen Umsatzsteuerbetrag an das Finazamt abgeführt (...so als hätte ich die gesamte Strommenge in das Netz eingespeist und keinen Eigenverbrauch gehabt)


    Wie muss ich diesen Sachverhalt richtig bei den Betriebseinnahmen eintragen?


    Vielen Dank schon im vorraus für die Unterstützung


    P.S.: Die Umsatzsteuererklärung erstelle ich auch noch.

  • Bedienung Photovoltaikanlage AFA EÜR / Einnahmenüberschussrechnung 2011


    Schau mal hier !


    Du brauchst nicht zwischen Selbstverbrauch und geliefertem Strom unterscheiden.
    In der Umsatzsteuervoranmeldung gibts Du den bekommenen NETTObetrag ein und fertig ist es !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Hallo Kuddel,


    vielen Dank für die prompte Antwort!


    Ich muss leider noch einmal zum genaueren Verständnis nachfragen.


    Beispiel:


    Ich habe 1000 kWh Strom erzeugt. Davon habe ich 200 kWh selbst genutzt. Die Stadtwerke vergüten mir die Umsatzsteuer für 1000 kWh x 0,3303 Eur / kWh = hiervon 19 % = 62,76 Eur. Des Weiteren die Nettobeträge für die ins öffentliche Stromnetz eingespeiste elektrische Energie: 800 kWh à 0,3303 Eur / kWh = 264,24 Eur, sowie den Eigenverbrauch von 200 kWh à 0,1665 Eur / kWh = 33,30 Eur. Die Stadtwerke haben mir somit 62,76 Eur + 264,24 Eur + 33,30 Eur = 360,30 Eur überwiesen. Hier von habe ich bisher die Umsatzsteuer von 62,76 Eur an das Finanzamt abgeführt. Wenn ich die Umsatzsteuer auf die reinen Nettobeträge für den tatsächlich eingespeisten Strom (264,24 Eur) und den Eigenverbrauch (33,30 Eur) genommen hätte, wären wir nur bei 56,53 Eur. Was mache ich mit der Differenz von 62,76 Eur - 56,53 Eur = 6,23 Eur Umsatzsteuer, welche mir die Stadtwerke ja auch überwiesen hatten? Muss ich hier alle Umsatzsteuervoranmeldungen vom letzten Jahr korregieren oder geschieht dieses über die Umsatzsteuererklärung?


    Vielen Dank nochmals für die Unterstützung!!!


    Gruß kiwidandy

  • Moin ...


    Das überfordert mein Verständnis und ist für mich so nicht nachvollziehbar !
    Es mag sein, dass es in eurer Stadt andere Regelungen gibt.


    Ich bekomme - auch mit Selbsteinspeisung - einen einzigen Bruttobetrag vom Stromanbieter.
    Davon überweise ich die Umsatzsteuer ans Finanzamt.
    Der Rest wird am Jahresende mit der USt-Erklärung ausgeglichen.
    Das sind dann im Normalfall aber nur noch Centbeträge !
    Die einzelnen Abrechnungen erfolgen dann 1 x jährlich über den Wechselrichter ... bzw. Stromzähler.


    Nochmal zum Verständnis:


    Bekommst Du wirklich 3 verschiedene Beträge vom Stromanbieter ?
    Oder ist das eine Summe, die Du selbst zerlegt hast ?
    Du müstest doch irgendwann in 2011 eine Abrechnung bekommen haben !


    Richtig wäre jedenfalls: Von der erhaltenen Gesamtsumme ( Brutto ) die Umsatzsteuer - 19 % - abzuführen !


    Vorschlag:


    1. Telefonat mit dem Stromanbieter
    2. Telefonat mit dem Finanzamt


    Dann melde Dich bitte noch mal ... interessiert mich !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuererklärung Bereich Photovoltaikanlage - Betriebseinnahmen Einspeisevergütung und Vergütung für Eigenverbrauch“ zu „Einkommensteuererklärung Bereich Photovoltaikanlage - Betriebseinnahmen Einspeisevergütung und Vergütung für Eigenverbrauch“ geändert.