Moin,
laut Gesetzgeber kann die Instandhaltungsrücklage als umlagefähige Betriebskosten auf Gewerbemieter vertraglich vereinbart werden.
Wie lege bzw. binde ich den Posten in der Nebenkostenabrechnung der Mieter ein?
Der Versuch ein neues Konto auf Basis der Rücklagenvorauszahlung war zwar gut, wird aber nicht in der Abrechnung ordnungsgemäß dargestellt.
Den Mieter als Eigentümer anzulegen geht aber aus Steuersicht nicht, da Nebenkostenabrechnung als Weiterberechnung von Forderungen aus Lieferung und Leistung betrachtet werden und
somit der 19% unterliegen.
Danke im voraus
KB