Berücksichtigung der unentgeltlichen Überlassung

  • Guten Tag,


    ich meine, einen Fehler im Sparbuch festgestellt zu haben.
    In unserem Haus, das meiner Frau und mir zu je 50% gehört, hat meine Frau eine Arztpraxis und ich habe ein eigenes Arbeitszimmer.
    Diesen Sachverhalt habe ich in den entsprechenden Masken des Sparbuchs eingegeben (Immobilien und Selbständige Tätigkeit).
    Das Sparbuch berücksichtigt aber nicht die unentgeltliche Überlassung meines 50%igen Eigentumsanteils an meine Frau. D.h. ihre abzugsfähigen Aufwendungen sind doppelt so hoch wie zulässig.
    Kann dies auch an der Bedienung liegen?


    Mit freundlichen Grüßen


    H.-J. Lindstedt