Problem USt.bei Buchung Anlagevermögen mit Teilzahlungen

  • Bei der Buchung im Anlagevermögen gibt es bei meinen Versuchen immer Fehlbuchungen und bitte daher um Hilfe!


    Leider haben die FAQ´s, ein Anruf bei der Hotline und die Suche auch im Forum die Frage nicht beantworten können.

    Programm: Steuersparbuch 2011 Vers. 19.12 (Build 7997)


    Programmteil: Einnahme-Überschussrechnung


    Kontenrahmen: EKR 03 unverändert


    Buchungsjahr 2011

    Beschreibung des Geschäftsvorfalls:


    Bau und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage.


    Baubeginn Mitte Juni 2006


    Fertigstellung und Inbetriebnahme 31.08.2011


    Einige Zahlungen vor Fertigstellung mit und ohne A-Konto-Rechnungen,


    Weitere Zahlungen bei Fertigstellung und mehrere nach Fertigstellung der Anlage.


    Abschlussrechnung nach Fertigstellung


    Umsatzsteuerpflicht besteht


    Umsatzsteuer können nur bei Zahlungen ans FA geltend gemacht werden.

    Problem:


    Wie bekomme ich nun die Anlage korrekt und komplett zum 31.08.11 in das Anlagevermögen ohne dass die USt/VSt gleich mit gebucht wird.


    Wenn ich ins Betriebsvermögen=>Anlagevermögen gebe ich zuerst die Hauptdaten ein, und dann unter Punkt Neuanschaffung muss ich dann ja den Betrag eingeben.


    200 Techn. Anlagen ist ok, denke ich.


    Aber das Gegenkonto bereitet mir Probleme. Bank/Kasse gehen nicht da sie dann auf Grund der Teilzahlungen fehlerhafte Werte aufweisen.


    Wenn ich das Konto Darlehen mit USt-Einstellung habe ich sofort die USt als Forderung gebucht obwohl sie ja erst bei Zahlung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann.


    Einzige Idee meinerseits wäre Darlehenskonto ohne USt. zu buchen und erst bei Zahlung die USt. geltend zu machen und als Gegenkonto das Darlehenskonto sukzessive wieder auflösen.


    Benutze das Darlehenskonto quasi als Übergangskonto ohne USt.


    Mir geht es in erster Linie um die richtige Erstellung des Anlagevermögens, der korrekten Abschreibungen ohne USt.-Fehlbuchungen und der Vermeidung von Fehlbuchungen.

    Kann ich das so machen oder was würdet ihr empfehlen?

    Vielen Dank :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber daran gedacht, das Konto für im Bau befindliche Anlagen einzubeziehen? Alles andere sind doch Buchungen wie immer und es sind die üblichen bekannten Konten zu wählen..


    Hat das häschen aber auch schon mal hier im Forum an anderer Stelle erklärt. Einfach mal die Forensuchfunktion nutzen.

  • Hallo und vielen Dank erst einmal. Leider komme ich mit dem Problem immer noch nicht weiter. Hast du eventl. einen Link oder Suchbegriff,finde nichts zu diesem Thema.


    Ergänzung: Bei mir liegt bei der USt. die Istversteuerung vor.


    Von daher bekomme ich das so nicht hin. 290 I.B. Anlagen ist ja steuerlich ähnlich wie 200 Techn. Anlagen. Hat ja leider die selben Gegenkonten die ich nacherher USt. mäßig nicht aufgelöst bekomme weil es keine Ausgabenkonten sind.



    Problem liegt an der Istversteuerung bei USt., den einzelnen Zahlungszeitpunkten vor und nach Fertigstellung der Anlage und der Aufnahme der fertigen Anlage ins Betriebsvermögen. Zeitpunkt der Aufnahme ins Betriebsvermögen ist auf Grund der Abschreibung leider ein Fixtermin.


    Versuche ich das Betriebsvermögen zum Fixtermin mit USt. einzupflegen verstößt dies gegen die Regel der Istversteuerung. Geht nicht.


    Aktiviere ich die Anlage Netto zum Fixtermin ohne USt. mit einem der bereit gestellten Gegenkonten geht dies und ist für die Abschreibung auch richtig. Aber auf Grund der Zahlungsströme zur Bezahlung der Anlage und der daraufhin anfallenden USt./VSt. (die ich ja vorher ja nocht nicht geltend machen durfte) bekomme ich das Gegenkonto nicht aufgelöst da nicht USt-Relevant oder ich zwinge mit USt. kommt die Meldung "Gegenkonto ist kein Ausgabenkonto"


    Hab jetzt die ganze Nacht gegrübelt und gesucht. Finde keine Problemlösung.
    Sorry, ich benutze Programm EÜR das erste mal und komme speziell bei diesem Problem nicht klar. Bitte habt Verständnis wenn ich mir das doch hier etwas ausführlicher erklären müsstet.


    Danke für weitere Hilfe.


    Leider eilt es sehr. FA drängelt


    Ps. Benutze weiter die Suche und Support-Ticket wurde eingereicht.

    • Offizieller Beitrag

    Leider eilt es sehr. FA drängelt

    Das ist nun wirklich nicht unser Problem. Dann sollte man das nächste Mal etwas früher mit den Arbeiten anfangen.

    Bau und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage.
    Baubeginn Mitte Juni 2006

    Dann müsstest Du doch bereits seit 2006 eine EÜR erstellen und entsprechend buchen. Oder wann wurden die Leistungen ausgeführt und die Rechnungen erstellt? Irgendwie musst Du ja die USTVAs/USt-JE 2006ff erstellt haben. ?(


    Ich habe das Gefühl, Du hast da steuerlich ein paar Denkfehler bzw. Defizite.


    Vorsteuer abziehbar mit Leistungsausführung und Vorliegen der Rechnung.
    Ertragsteuerlich Vorsteuer = Betriebsausgabe im Jahr der Bezahlung, vereinnahmte UST(VorSt-)-Erstattung des FA = Betriebseinnahme im Jahr der Vereinnahmung.
    AfA abziehbar ab dem Jahr der Fertigstellung (ggf. zeitanteilig).


    Und das alles ist wunderbar mit dem Programm zu buchen.


    Du solltest dann einmal klären, wann was gebaut wurde, wann welche Rechnung kam und wann was wie bezahlt worden ist.


    Ehrlich gesagt würde ich Dir raten, dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen. Denn was Du brauchst, ist eine eingehende Steuerberatung, die das Forum nicht leisten darf.


  • Sorry, hab mich verschrieben. der Baubeginn war natürlich 2011.



    Hier noch mal ein zeitlicher Ablauf.


    Baubeginn 30.06.11 und Fertigstellung 31.08.11 mit Beginn der Abschreibung (Wertstellung), nicht vorher.


    1te. A-Konto Rechnung 21.06.11


    1te. Vorauszahlung 24.06.11 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung.
    2te. Vorauszahlung 27.06.11 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung


    2te. A-Konto Rechnung 30.06.2011


    3te. Vorauszahlung 01.07.11 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung


    3te. A-Kontor Rechnung 02.08.11



    Aufnahme der gesamten Anlage ins Betriebsvermögen und Beginn der Abschreibung zum 31.08.11



    4te. Zahlung 21.09.11 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung
    5te. Zahlung 21.11.11 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung


    Schlußrechnung 24.02.12



    6te. Zahlung 07.03.12 mit Buchung der USt. auf Grund der Istversteuerung



    Restverbindlichkeiten auf die Anlage und Zahlung in 2012/noch nicht gezahlt.

    Die Zahlungen sind alles Anzahlungen/Restzahlungen auf die Anlage und liefen per Bank.


    Bei Konto 290 Anlage in Bau kann ich zwar die Ust. sauber nach der Istversteuerung vornehmen wenn ich das Anschaffungsdatum zum jeweiligen Zahlungsdatum wähle. Dann beginnt aber die AFA bereits vor dem 31.08.11. Wähle ich als Anschaffungsdatum den 31.08.11 bekomme ich die 1te. Zahlung gebucht, und dann stimmt die Abschreibung, aber ich bekomme die 2te. Vorauszahlung nicht mehr gebucht da diese dann vor dem Anschaffungsdatum liegt. Oder muss ich den vorzeitigen Beginn der Abschreibung in Kauf nehmen?


    Ich kann auch nachträglich das Anschaffungsdatum nach hinten setzen und es scheint zu funktionieren. Aber ist das so gewollt, vergewaltige das Programm dann in dem Moment.


    Ist es eigentlich egal ob nach Fertigstellung die Anlage auf Kt. 290 verbleibt oder muss das umgebucht werden?



    Ehrlich gesagt würde ich Dir raten, dringendst einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen. Denn was Du brauchst, ist eine eingehende Steuerberatung, die das Forum nicht leisten darf.


    Du solltest dann einmal klären, wann was gebaut wurde, wann welche Rechnung kam und wann was wie bezahlt worden ist.


    Und das alles ist wunderbar mit dem Programm zu buchen.


    Vorsteuer abziehbar mit Leistungsausführung und Vorliegen der Rechnung.
    Ertragsteuerlich Vorsteuer = Betriebsausgabe im Jahr der Bezahlung, vereinnahmte UST(VorSt-)-Erstattung des FA = Betriebseinnahme im Jahr der Vereinnahmung.
    AfA abziehbar ab dem Jahr der Fertigstellung (ggf. zeitanteilig).



    Ich habe das Gefühl, Du hast da steuerlich ein paar Denkfehler bzw. Defizite. Kann sein, ist schon lange her das ich mich damit beschäftigen musste.Sorry, ich denke aber, dass das Programm sich mir nicht erschließt. Vielleicht reicht es ja wenn du mir nur die betreffenden Konten nennst. Ich erwarte ja auch keine Steuerberatung, weiß ja was ich will und darf. Finde die entsprechenden Konten im EKR3 nur nicht. ?(