2. Lohnsteuerkarte - Nebenjob

  • Ich habe vom 01.01.01 bis 28.02.01 bei einer Tankstelle nebenberuflich gearbeitet
    (Abend und am Wochende) und musste eine 2. Lohnsteuerkarte (Klasse 6) abgeben.


    Die Lohn für diesen Zeitraum habe ich voll ausbezahlt bekommen, es wurde mir mitgeteilt das
    die Tankstelle die Lohnsteuer etc. alles übernimmt.


    Auf der 2. Lohnsteuerkarte ist jetzt unter Bruttoarbeitslohn (Punkt 3) DM 1078,00 eingetragen,
    unter Punkt 4, einbehalte Lohnsteuer jedoch nichts! Nur noch unter Punkt 23, Arbeitnehmeranteil
    am Gesamtsozialversicherungsbeitrag DM 187,03!


    Wie wirkt sich dies auf meinen Lohnsteuerausgleich aus? Stehe ich schlechter da, da keine Lohnsteuer auf der 2.Lohnsteuerkarte eingetragen ist, und muss ich dies somit nachzahlen.


    Es wäre sehr nett, wenn ich einige Infos erhalten könnte. Vielen, vielen Dank.


    Viele Grüsse


    Uwe

  • Hallo Uwe
    Die 1.078,--DM aus deiner Tätigkeit an der Tankstelle werden durch die Einnahmen aus deiner Haupttätigkeit jetzt voll steuerpflichtig. Sie werden also zu deinem anderen Einkommen hinzuaddiert.


    Natürlich fallen bei einer Tätigkeit bei der Mann im Monat 539,-- (2*539=1.078) keine Steuern an. Aber wenn du aus deiner Hauptbeschäftigung noch sagen wir mal 40.000 DM Einkommen hast, ergibt sich insgesamt 41.078 DM. Legt man einen Steuersatz von 23% zugrunde fallen also auf die 1.078,--DM aus der Nebentätigkeit 247,94DM Steuern an.
    Zitat von dir: Den Lohn für diesen Zeitraum habe ich voll ausbezahlt bekommen, es wurde mir mitgeteilt das
    die Tankstelle die Lohnsteuer etc. alles übernimmt.
    Anm: Sprich die Tankstelle mal darauf an. Ich nehme an das sich keiner mehr daran erinnern wird.


    Die Werte aus deiner 2. Lohnsteuerkarte kannst du unter >weitere Lohnsteuerkarten eintragen. So werden auch die SV-Beiträge berücksichtigt.


    bye

  • Beitrag gehört nicht genau hierin, aber ich habe kein anderes Forum gefunden-Viellicht weiss jemand Antwort?:
    Meine Schwiegermutter (Rentnerin) bezieht Witwenrente und eigene Rente (Gesamt ca.1500 Euro).Ausserdem erhält Sie Betriebsrente (des verstorbenen Ehemannes) in Höhe von 15 Euro mpnatlich. Für diese Betriebsrente wird immer jedes jahr eine Lohnsteuerkarte an die Betriebskasse geschickt(?). Die Betriebsversicherung fordert diese karte auch immer jährlich an. Nun möchte meine Schwiegermutter als Aushlife noch ca 200 Euro monatlich hinzuverdienen. Eine Freistellungsbescheinigung gibts ja für Rentner nicht, laut Rückfrage bei der Betriebsversicherung muss eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6) beim Finanzamt ausgestellt werden- Dann sind aber doch Abgaben fällig, d.h. das nebeneinkommen ist nicht mehr steuerfrei? Oder erhält die Betriebskasse dann die Karte (Klasse6) und der Arbeitgeber für den nebenjob die mit der Klasse 1? Wo liegt die Grenze aller Einkünfte bei Rentnern?

  • Sorry- aber habe den o.g. beitrag falsch abgespeichert- sollte neues Thema sein.....

  • Hallo


    Ich habe ohne 2. Steuerkarte einen Nebenjob gemacht.
    Bei der Jahresabrechnung hat der Arbeitgeber folgendes eingetragen:
    Gesamt Brutto; Steuerfreie Bezüge; SV-Brutto; RV-Beitrag; KV-Beitrag; PV-Beitrag.
    Im Wiso Sparbuch weiß ich nun nicht wie ich die Angaben eintragen soll.
    Es bestand noch eine reguläre Beschäftigung.


    Vielen Dank für jedej Hinweis