Hallo, bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Ich habe einen Webshop und trete als Kleinunternehmer auf.
Nun habe ich ein Telefon angeschafft und dieses unter gerinwgertige Wirtschaftsgüter verbucht.
Auf meiner EÜR wird nun die Abschreibung mit Vorsteuer angegeben. Ist dies richtig, da ich ja als Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bin?
Viele Grüße
Blackcat112