Direktversicherung mit Entgeldumwandlung

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur Eingabe der Entgeldumwandlung bei Direktversicherungen.
    Der Arbeitnehmer erhält zum Lohn einmalig eine Sonderzahlung (Urlaubsgeld). Der gleiche Betrag geht im gleichen Monat wieder ab in eine Direktversicherung.
    Also werden die SV-Beiträge der Urlaubszahlung durch die Direktversicherung in eine solzialversicherungfreie Zahlung umgewandelt und zusätzlich Lohnsteuer pauschal mit 20% versteuert, wobei diese der Arbeitnehmer tragen soll.
    Ich habe also im ersten Schritt Lohnart 51 Urlaubsgeld(Einmalbezug) eingegeben.
    Welche Lohnart gibt es nun, welche die SV-Beiträge des Urlaubsgeldes in SV-freie Beiträge umwandelt und zusätzlich dem Arbeitnehmer noch die pauschale Lohnsteuer abzieht ?

  • Zitat von "Alex77"

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Eingabe der Entgeldumwandlung bei Direktversicherungen.
    Der Arbeitnehmer erhält zum Lohn einmalig eine Sonderzahlung (Urlaubsgeld). Der gleiche Betrag geht im gleichen Monat wieder ab in eine Direktversicherung.
    Also werden die SV-Beiträge der Urlaubszahlung durch die Direktversicherung in eine solzialversicherungfreie Zahlung umgewandelt und zusätzlich Lohnsteuer pauschal mit 20% versteuert, wobei diese der Arbeitnehmer tragen soll.
    Ich habe also im ersten Schritt Lohnart 51 Urlaubsgeld(Einmalbezug) eingegeben.
    Welche Lohnart gibt es nun, welche die SV-Beiträge des Urlaubsgeldes in SV-freie Beiträge umwandelt und zusätzlich dem Arbeitnehmer noch die pauschale Lohnsteuer abzieht ?


    Hallo Alex,
    die Lohnart 51 ist nicht korrekt.
    Du solltest die Lohnart 321 Direktversicherung (Zuzahlung SV-frei) fuer die Zuzahlung verwenden und diese dann ueber die Lohnart 820 Abzug Direktversicherung in Abzug bringen.