Steuervorauszahlung + Nachzahlung Vorjahr

  • Hallo,


    ich wollte meine ESt-Vorauszahlungen für 2012 eintragen und frage mich, ob ich die Restschuld 2011, die ich in 2012 geleistet habe, zu den Vorauszahlungen hinzurechnen muss.


    Kann mir jemand helfen?
    Danke.


    Gruß
    engincan

    • Offizieller Beitrag

    Vorauszahlungen sind Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen haben damit nichts zu tun. Als Folge daraus werden künftige Vorauszahlungen ja seitens des FA höher festgesetzt (werden). Einzig die KiSt-Nachzahlungen/-erstattungen sind natürlich im Rahmen der Sonderausgaben zu verarbeiten.