ich wollte meine ESt-Vorauszahlungen für 2012 eintragen und frage mich, ob ich die Restschuld 2011, die ich in 2012 geleistet habe, zu den Vorauszahlungen hinzurechnen muss.
Vorauszahlungen sind Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen haben damit nichts zu tun. Als Folge daraus werden künftige Vorauszahlungen ja seitens des FA höher festgesetzt (werden). Einzig die KiSt-Nachzahlungen/-erstattungen sind natürlich im Rahmen der Sonderausgaben zu verarbeiten.