Hallo, bevor ich auf das eigentliche Thema komme, möchte ich kurz ein paar allgemeine Angaben machen.
Ich bin Bauarbeiter und arbeite immer wieder an unterschiedlichen Baustellen. Je nach Aufwand wechselt der Arbeitsplatz täglich, bei größeren Baustellen können es auch mal mehrere Wochen sein.
Hierzu fahre ich jedoch zunächst zu unserer Lagerstätte um entsprechende Vorbereitungen zu treffen und fahre die Baustelen dann mit dem Geschäftsauto an.
Hier habe ich bislang die Lagerstätte als Arbeitsstätte angegeben und für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Entfernungspauschale (9km*230 Tage) angesetzt. Da an dieser sog. Arbeitsstätte
niemals gearbeitet wird, sondern ausschließlich auf den Baustellen, habe ich zusätzlich die Verpflegungspauschbeträge *230 Tage geltend gemacht, da ich täglich zu meiner Wohnung zurückkehre.
Mittlerweile ist es so, dass ich die Lagerstätte nicht mehr täglich anfahre, sondern oftmals direkt von der Wohnung zur Baustelle fahre. Hier schwankt die Entfernung i.d.R. je nach Baustelle zwischen 2 - 20km.
Hier fahre ich teils längere Strecken mit dem privat PKW, habe aber eine nicht unerhebliche Zeitersparnis, da ich keinen Umweg über die Lagerstätte mache. Bei Fahrten über 20km fahre ich eher zur Lagerstätte
und fahre mit dem Geschäftsauto weiter, da die Benzinkosten nicht unerheblich sind bei längeren Anfahrten.
Die Frage ist jetzt nun, ob folgende Variante anerkannt wird (hierbei geht es noch um das Steuerjahr 2010
Anzahl Fahrten zur Lagerstätte x 0,30€ (Entfernungspauschale) x 9km (einfacher Weg)
+
Anzahl Fahrten zur Baustelle x 0,30€ (anderer Wert möglich?) x entsprechende km , je nach Baustelle (nur einfacher Weg oder Hin- und Rückweg möglich?)
Hier hätte ich noch eine Frage zum Verpflegungspauschbetrag:
im Programm wird folgendes erwähnt:
Besonderheit:
Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist bei derselben Auswärtstätigkeit auf die ersten drei Monate begrenzt.
Kann ich bei der neuen Variante der Fahrtkostenberechnung die Verpflegungsmehraufwendung nicht mehr für das ganze Jahr anrechnen lassen? Die Auswärtstätigkeit,
sprich die Art der Arbeit ist i.d.R. ähnlich, die Baustellen wechseln jedoch in regelmäßigen Abständen.