Straßenausbaubeitrag

  • Hallo zusammen und erst mal ein frohes neues Jahr.
    Ich habe ein kleines Problem und hoffe hier auf eine Lösung. Ich habe ein voll vermietetes Haus, also keine Eigennutzung und bei uns wurde die Straße neu gemacht. Wie jeder Eigentümer habe auch ich dazu eine Abschlagsrechnung bekommen und demnächst wird die Schlussrechnung folgen. Abschlag war 880.-- Euro, Schlußrechnung wird sich auf ca. 800 Euro belaufen, da vom Grundstück die Quadratmeterzahl als Berechnung verwendet wurde. Es handelt sich um ein Neuordnungsverfahren, ich habe also keine Möglichkeit mich vor der Zahlung zu drücken :) Nun aber zum Problem: Wie buche ich das ganze , kann das direkt in die Abschreibung bzw. Kostenseite mit rein oder so ? Oder mus ne Straße, die ja nicht mir gehört auch über Jahre abgeschrieben werden ? Vielleicht weis da ja jemand ne Möglichkeit. Vieleicht noch ein wichtiger Hinweis, ich habe das Haus erst seit 2 Jahren. Viele Grüße. Ralf

  • so, wie Sie schreiben, ist es Aufwand (zu erfassen in der Anlage V+V). Wenn es sich um höhere Beträge handelt, müsste der Ausbaubeitrag bei der Immobilie (aufgeteilt auf Grund und Boden und Gebäude) aktiviert werden, da innerhalb der Dreijahresfrist (gilt ab 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten, es wären dann nachträgliche Anschaffungskosten). So steht es zumindest in den Einkommensteuerrichtlinien.

  • Im Standardkontenrahmen gibt es kein entsprechendes Konto. Da es sich um nicht weiter belastbare Ausgaben handelt, sollte hier ein neues Ausgabenkonto angelegt werden (Instandhaltung, nicht weiter belastbar).

  • Alles klar, dann leg ich ein neues Konto an, das ist ja kein Problem. Noch eine Frage aber, wie stelle ich das Konto ein, bzw. welche Zuordnung mache ich am besten (Anlage V usw)? ?(