Hallo!
Ich fülle seit mehr als 5 Jahren die UST aus. Die Umsätze bleiben aber seit Jahren unter 32500,-DM.
Für letztes Jahr habe ich MWST in meinen Rechnungen ausgewiesen, muß also auch die UST-Erklärung abgeben. Dies Jahr in den ersten Rechnungen auch.
Wie kann ich am schnellsten wieder in die Regelung des §19-1. Zum einen ist die UST-Erklärung aufwendig und ich habe fast keine Investitionen (EDV). Reicht ein förmliches Schreiben an das Finanzamt, das für 2002 man wieder unter §16-1 fallen möchte und in der UST -Abrechnung für 2002 dann nur der Eintrag für unberechtigt ausgwiesene MWST (Jan-März 2002) ?
Gruß
Hans-Werner