Hallo
da ich bisher nicht die Muse hatte, befasse ich mich erst jetzt mit meiner Steuererklärung für 2011...
Im Jahr 2011 habe ich für gekaufte Wertpapiere Stückzinsen gezahlt.
In der Steuerbescheinigung des depotführenden Kreditinstitutes für 2011 sind diese nicht berücksichtigt.
Allerdings ist die erste Zinsgutschrift für die Wertpapiere dem KJ 2012 zuzuordnen.
Jetzt weiss ich nicht, ob dann die Stückzinsen auch erst in der Bescheinigung für 2012 berücksichtigt werden, oder
ob ich die Stückzinsen aufgrund der Kaufbescheinigung die ich 2011 erhalten habe in der Erklärung für 2011 angeben kann.
Wenn ich diese bereits in der Erklärung für 2011 angeben kann, wie und wo muss ich diese dann angeben?
Schon mal vielen Dank.
MPausch