Steuerliche Gegenüberstellung

  • Hallo,


    ich habe nun die Auswertung meines Fahrtenbuches 2012 fertig. Alle Kosten erfasst und so weiter,
    Jetzt habe ich die steuerliche Gegenüberstellung ausgedruckt, dort steht nun :


    zu versteuernder Betrag ..... €


    Kann ich den den nun so in meine Buchhaltung übernehmen. Oder wie muss ich diese Auswertung verstehen.


    Dann noch eine Frage, ich habe das Fahrtenbuch 2013 installiert und die Daten übernommen. Das Leasingfahrzeug wurde
    2012 angeschafft, muss ich das was beachten, weil ja jetzt in 2013 auch die Leasing Sonderzahlung mit übernommen wurde?


    Vielen Dank
    Gruß Manu