Betreuungskosten, was ist absetzbar?

  • Hallo,


    die Betreuungskosten, die über das Jugendamt an die Tagesmutter fließen sind ja steuerlich absetzbar.


    Nun nehmen die Tagesmütter vor Ort allerdings noch zusätzlich Geld. Allerdings nicht in Form eines zusätzlichen Betreuungshonorars, sondern in Form von Pflegekosten, Betriebskosten und Essensgeld.


    Da diese Form sich zusätzlich Einnahmen zu verschaffen nicht wie in anderen Gemeinden verboten ist überlege ich, ob diese zusätzlichen Kosten in irgendeiner Form wenigstens von der Steuer absetzbar sind.
    Gelesen habe ich, dass keine Berücksichtigung möglich ist, da die Kosten auch bei eigener Betreuung zu Hause anfallen würden.


    Bezüglich Pflegekosten kann ich da nur zustimmen.


    Beim Essensgeld fangen meine Bauchschmerzen schon an. Da die Betreuungssituation vor Ort schlecht ist, nutzen die Tagesmütter die Gelegenheit und setzen die Kosten weit höher an als tatsächlich. Für Kinder unter zwei Jahren nimmt die Tagesmutter über 6€ täglich, was mehr ist als ich selbst am Tag für Nahrungsmittel und Getränke ausgebe. Dazu kommt die Doppelbelastung bei Krankheit des Kindes: ich versorge es zu Hause und trotzdem verlangen die Tagesmütter das Essensgeld in voller Höhe.


    Und zuletzt die Betriebskosten mit denen die Tagesmutter Kosten wie Strom, Wasser, Müll, Miete auf die Kinder umlegt. Die Tagesmutter badet das Kind nicht, wäscht keine Wäsche der Kleinen und nur weil das Kind tagsüber bei der Tagesmutter ist, kann ich mir trotzdem keine kleinere Wohnung nehmen.


    Pflegekosten/Betriebskosten gibt es natürlich bei Krankheit des Kindes natürlich auch keinen Cent zurück...alles doppelte Kosten. Neben den 380€ über das Jugendamt kommen da insgesamt nochmal 160€ für die oben genannten Posten hinzu, also 540€ monatlich.

    • Offizieller Beitrag

    Steht doch eigentlich genau im Gesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) drin. Und genau darum heißt es ja auch Kinderbetreuungskosten. Und alles, was keine Betreuungsleistung im ureigensten Sinne des Wortlautes darstellt, hat in den Aufwendungen nichts zu suchen.

  • Steht doch eigentlich genau im Gesetz (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) drin. Und genau darum heißt es ja auch Kinderbetreuungskosten. Und alles, was keine Betreuungsleistung im ureigensten Sinne des Wortlautes darstellt, hat in den Aufwendungen nichts zu suchen.

    Enthält der Elternbeitrag, der über das Jugendamt an die Tagesmutter gezahlt wird nicht ebenfalls einen Betrag für Pflege- und Essenskosten und ist dennoch steuerlich voll abziehbar?
    Gibt es steuerliche Gründe, warum sich Tagesmütter durch fingierte Essensgeld/Pflegekosten/Betriebskosten das Gehalt aufbessern anstatt ein zusätzliches Betreuungshonorar zu nehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Enthält der Elternbeitrag, der über das Jugendamt an die Tagesmutter gezahlt wird nicht ebenfalls einen Betrag für Pflege- und Essenskosten und ist dennoch steuerlich voll abziehbar?

    Keine Ahnung. Wäre aber auch egal, da ja das Jugendamt keine Kinderbetreuungskosten im Rahmen des EStG geltend machen kann.

    Gibt es steuerliche Gründe, warum sich Tagesmütter durch fingierte Essensgeld/Pflegekosten/Betriebskosten das Gehalt aufbessern anstatt ein zusätzliches Betreuungshonorar zu nehmen?

    Wenn es Dich stört, kannst Du ja entsprechende Schritte einleiten. Nicht nur steuerliche.

  • Keine Ahnung. Wäre aber auch egal, da ja das Jugendamt keine Kinderbetreuungskosten im Rahmen des EStG geltend machen kann.

    Den Elternbeitrag zahlen die Eltern an das Jugendamt und können das auch steuerlich absetzen.




    Wenn es Dich stört, kannst Du ja entsprechende Schritte einleiten. Nicht nur steuerliche.

    Auch eine Richtung in die ich überlege. Allerdings nicht gegen die Tagesmutter, da diese im Grunde nehmen kann was sie will. Mehr als eine Kündigung wird man da nicht zu Gesicht bekommen.


    Schon eher:
    In vielen Städten ist es inzwischen verboten, dass vom Jugendamt bezahlte Tagesmütter zusätzliche Zahlungen von den Eltern annehmen. Gerade weil das Geld vom Jugendamt an die Tagesmütter auch Sachkosten beinhaltet. Könnten die Tagesmütter zusätzlich Geld für Sachkosten nehmen würde das bedeuten, dass die Höhe der vom Jugendamt gezahlten Sachkosten zu niedrig wären.


    Dagegen sträuben sich die Jugendämter aus Kostengründen natürlich mit Kräften:
    Einkommensschwache Familien muss das Jugendamt vom Elternbeitrag teilweise oder sogar ganz befreien. Wälzt man dagegen einen nicht unerheblichen Teil über Pflege-/Betriebs-/Essenskosten auf die Eltern ab, spart man sich hier massig Geld. Diese Kosten müssen die Eltern selbst dann voll tragen, wenn diese aufgrund des geringen Einkommens bereits vollständig vom Elternbeitrag befreit sind.

    • Offizieller Beitrag

    Den Elternbeitrag zahlen die Eltern an das Jugendamt und können das auch steuerlich absetzen.

    Und den abziehbaren Betrag bescheinigt das Jugendamt. Somit ist die steuerliche Seite für Euch doch erledigt.

  • Und den abziehbaren Betrag bescheinigt das Jugendamt. Somit ist die steuerliche Seite für Euch doch erledigt.

    Ach so war das gemeint. Das muss ich mir mal genauer ansehen, ob der Elternbeitrag einfach ein Teil der Gesamtzahlung des Jugendamtes ist (und damit Betreuung und Sachkosten enthält) oder dort explizit alles nicht absetzbare (Sachkosten) abgezogen wurden.